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Merkblatt für die Ausstellung eines Reisepasses

26.04.2021 - Artikel

Anträge auf Ausstellung eines biometrischen Reisepasses, oder Personalausweises können nur bei persönlicher Vorsprache des Antragstellers und nach vorheriger Terminvereinbarung im Generalkonsulat Dubai gestellt werden. Auch minderjährige Passbewerber müssen persönlich in Begleitung des/der Sorgeberechtigten erscheinen.

Bei neugeborenen Kindern beachten Sie bitte unser Merkblatt Geburtsanzeige.

Bitte legen Sie bei Antragstellung folgende Unterlagen im Original mit jeweils einer Kopie vor:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular(einfach – keine Kopie erforderlich)
  • zwei gleiche biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate (vgl. Fotomustertafel)
  • Geburtsurkunde (bei nicht-deutschen Urkunden s. Legalisation)
  • Heiratsurkunde bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Antragstellern und soweit zutreffend Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten (bei nicht-deutschen Urkunden s. Legalisation)
  • bisheriger Reisepass
  • gültige Aufenthaltserlaubnis für die VAE (Residence Visum)
  • ggf. Abmeldebescheinigung der Meldebehörde des letzten deutschen Wohnsitzes (wenn ein solcher im Pass als Wohnsitz eingetragen ist)
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde bzw. Beibehaltungsgenehmigung
  • ggf. Nachweis über Führung eines akademischen Grades

Minderjährige Passbewerber legen bei Antragstellung bitte folgende Unterlagen im Original mit jeweils einer Kopie vor:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular für Minderjährige (einfach – Kopie nicht erforderlich) unterschrieben von beiden Sorgeberechtigten
  • die oben genannten Unterlagen und zusätzlich
  • Reisepässe beider Eltern
  • Heiratsurkunde der Eltern bzw. Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils
  • ggf. Nachweis über Aufenthaltsbestimmungsrecht

Im Einzelfall, z.B. wenn Sie in Ihrem Pass eine Namensänderung wünschen, der Name für Ihr Kind für den deutschen Rechtsbereich noch festgelegt werden muss etc., kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Beachten Sie auch die Informationen auf unserer Webseite zur Namensführung nach deutschem Recht.

Kinderreisepass

Seit dem 01.01.2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich online über das Terminvergabesystem auf unserer Webseite: Terminbuchung Generalkonsulat Dubai. Wenn Sie den Passantrag für Ihr Kind gleichzeitig mit dem Antrag auf Beurkundung der Geburt stellen möchten, vereinbaren Sie den Termin bitte in der Rubrik „Geburtsanzeigen“.

Bearbeitungsdauer

Da die Reisepässe von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden, beträgt die Bearbeitungsdauer aufgrund der Postlaufzeiten 5 bis 6 Wochen. Durch Zahlung eines Express-Zuschlags kann die Wartezeit auf 2 bis 3 Wochen verkürzt werden.

Falls der Antragsteller noch in Deutschland gemeldet ist, muss zunächst die Ermächtigung der zuständigen innerdeutschen Passbehörde eingeholt werden. Die Bearbeitungszeit verlängert sich entsprechend. Außerdem erhöht sich die Grundgebühr (s. Seite 3).

Abholung von Reisepässen

Sie werden bei Antragstellung darüber informiert, wann der Pass abgeholt werden kann. Bitte bringen Sie oder eine von Ihnen schriftlich ermächtigte Person hierzu Ihren bisherigen Reisepass mit. Sie erhalten ihn bei Bedarf (z.B. wegen noch gültiger Sichtvermerke) nach Entwertung durch die Passstelle zurück. Die Sichtvermerke im entwerteten Pass behalten ihre Gültigkeit.

Die Abholzeiten im Generalkonsulat Dubai sind montags bis freitags von 9:00 bis 10:00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung.

Gebühren

Preise für Pässe finden Sie auf dieser Seite unter dem Link Gebühren, Tabelle 4c oder 4d:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html#doc16125526bodyText4


Die anfallenden Gebühren können im Generalkonsulat Dubai in bar in AED (zum jeweiligen Tageskurs) oder per Kreditkarte gezahlt werden.


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