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Merkblatt für die Ausstellung eines Reisepasses oder Kinderreisepasses
Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses, Kinderreisepasses oder Personalausweises können nur bei persönlicher Vorsprache des Antragstellers und nach vorheriger Terminvereinbarung im Generalkonsulat Dubai gestellt werden. Auch minderjährige Passbewerber müssen persönlich in Begleitung des/der Sorgeberechtigten erscheinen.
Bei neugeborenen Kindern beachten Sie bitte unser Merkblatt Geburtsanzeige.
Bitte legen Sie bei Antragstellung folgende Unterlagen im Original mit jeweils einer Kopie vor:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular(einfach – keine Kopie erforderlich)
- zwei gleiche biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate (vgl. Fotomustertafel)
- Geburtsurkunde (bei nicht-deutschen Urkunden s. Legalisation)
- Heiratsurkunde bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Antragstellern und soweit zutreffend Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten (bei nicht-deutschen Urkunden s. Legalisation)
- bisheriger Reisepass
- gültige Aufenthaltserlaubnis für die VAE (Residence Visum)
- ggf. Abmeldebescheinigung der Meldebehörde des letzten deutschen Wohnsitzes (wenn ein solcher im Pass als Wohnsitz eingetragen ist)
- ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde bzw. Beibehaltungsgenehmigung
- ggf. Nachweis über Führung eines akademischen Grades
Minderjährige Passbewerber legen bei Antragstellung bitte folgende Unterlagen im Original mit jeweils einer Kopie vor:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular für Minderjährige (einfach – Kopie nicht erforderlich) unterschrieben von beiden Sorgeberechtigten
- die oben genannten Unterlagen und zusätzlich
- Reisepässe beider Eltern
- Heiratsurkunde der Eltern bzw. Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
- ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils
- ggf. Nachweis über Aufenthaltsbestimmungsrecht
Im Einzelfall, z.B. wenn Sie in Ihrem Pass eine Namensänderung wünschen, der Name für Ihr Kind für den deutschen Rechtsbereich noch festgelegt werden muss etc., kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Beachten Sie auch die Informationen auf unserer Webseite zur Namensführung nach deutschem Recht.
Kinderreisepass
Die maximale Gültigkeitsdauer für Kinderreisepässe beträgt 1 Jahr. Eine Ausstellung eines Kinderreisepasses ist bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich. Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass nicht von allen Ländern anerkannt wird. Vor Antritt einer Auslandsreise sollten Sie sich daher rechtzeitig erkundigen, ob eine Einreise oder Durchreise Ihres Kindes mit einem Kinderreisepass überhaupt möglich ist.
Terminvereinbarung
Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich online über das Terminvergabesystem auf unserer Webseite: Terminbuchung Generalkonsulat Dubai. Wenn Sie den Passantrag für Ihr Kind gleichzeitig mit dem Antrag auf Beurkundung der Geburt stellen möchten, vereinbaren Sie den Termin bitte in der Rubrik „Geburtsanzeigen“.
Bearbeitungsdauer
Da die Reisepässe von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden, beträgt die Bearbeitungsdauer aufgrund der Postlaufzeiten 5 bis 6 Wochen. Durch Zahlung eines Express-Zuschlags kann die Wartezeit auf 2 bis 3 Wochen verkürzt werden. Kinderreisepässe werden direkt durch die Auslandsvertretung ausgestellt und können in der Regel am folgenden Arbeitstag ausgehändigt werden.
Falls der Antragsteller noch in Deutschland gemeldet ist, muss zunächst die Ermächtigung der zuständigen innerdeutschen Passbehörde eingeholt werden. Die Bearbeitungszeit verlängert sich entsprechend. Außerdem erhöht sich die Grundgebühr (s. Seite 3).
Abholung von Reisepässen
Sie werden bei Antragstellung darüber informiert, wann der Pass abgeholt werden kann. Bitte bringen Sie oder eine von Ihnen schriftlich ermächtigte Person hierzu Ihren bisherigen Reisepass mit. Sie erhalten ihn bei Bedarf (z.B. wegen noch gültiger Sichtvermerke) nach Entwertung durch die Passstelle zurück. Die Sichtvermerke im entwerteten Pass behalten ihre Gültigkeit.
Die Abholzeiten im Generalkonsulat Dubai sind von sonntags bis donnerstags von 9:00 bis 10:00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung.
Gebühren
kein Meldewohnsitz in Deutschland (Vorlage Abmeldebescheinigung) | Meldewohnsitz in Deutschland | |
Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre | ||
Gültigkeit: 10 Jahre, 32 Seiten (Expressverfahren) | 81,00 EUR (113,00 EUR) | 141,00 EUR (173,00 EUR) |
Gültigkeit: 10 Jahre, 48 Seiten (Expressverfahren) | 103,00 EUR (135,00 EUR) | 163,00 EUR (195 EUR) |
Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre | ||
Gültigkeit: 6 Jahre, 32 Seiten (Expressverfahren) | 58,50 EUR (90,50 EUR) | 96,00 EUR (128 EUR) |
Gültigkeit: 6 Jahre, 48 Seiten (Expressverfahren) | 80,50 EUR (112,50 EUR) | 118,00 EUR (150,00 EUR) |
Kinderreisepass Gültigkeit: 6 Jahre, höchstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres | 26,00 EUR | 39,00 EUR |
Vorläufiger Reisepass | 39,00 EUR | 65,00 EUR |
Die anfallenden Gebühren können im Generalkonsulat Dubai ausschließlich bar in AED (zum jeweiligen Tageskurs) gezahlt werden.