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Internationaler Urkundenverkehr - Legalisation und Apostille

Foto eines Stempels

Foto eines Stempels, © colourbox

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Urkunden werden von den Behörden oder Gerichten eines anderen Staates oftmals nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Wer amtliche Urkunden eines fremden Staates in Deutschland vorlegen möchte - oder umgekehrt - sollte vorher wissen, unter welchen Voraussetzungen diese Dokumente anerkannt werden. Wir erklären das Verfahren der Echtheitsbestätigung (Legalisation und Apostille), wann sie nötig ist und wo man sie bekommt.

Diese Verfahren betreffen öffentliche Urkunden, also z.B. Personenstandsurkunden, gerichtliche und notarielle Urkunden, Urkunden und Bescheinigungen der Verwaltungsbehörden, nicht aber privat errichtete Urkunden. Zu den privaten Urkunden gehören etwa das eigenhändige Testament, formlose Kaufverträge oder Vollmachten. Wenn jedoch private Rechtsverhältnisse von einem Notar oder einer Behörde beurkundet worden sind, ist dadurch eine öffentliche Urkunde entstanden.


Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in den Vereinigten Arabischen Emiraten


Legalisation von emiratischen Urkunden zur Verwendung in der Bundesrepublik Deutschland


Internationalen Urkundenverkehr

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