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Zoll - Wichtige Vorschriften und Informationen

Zollabzeichen auf einer grünen Jacke

Deutsches Zollabzeichen, © Bundeszollverwaltung

Artikel

Logo der Generalzolldirektion
Logo der Generalzolldirektion© Generalzolldirektion
Anzeigepflicht für Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel bei Einreisen in die EU, bei Ausreisen aus der EU und bei Reisen innerhalb der EU

Jede Person, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union (EU) ist, nach Deutschland einreist oder aus Deutschland in ein solches Land ausreist, muss diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise unaufgefordert bei der zuständigen deutschen Zollstelle schriftlich anmelden. Die Kontrolleinheiten des Zolls kontrollieren an den Grenzen und im Landesinneren die Einhaltung der Anmeldepflicht. Bei Nicht- oder Falschanmeldung der mitgeführten Barmittel droht eine empfindliche Geldbuße.

Jede Person, die mit Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Mitgliedstaat der EU nach Deutschland einreist oder aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU ausreist, muss diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise auf Befragen des Kontrollbeamten oder der Kontrollbeamtin mündlich anzeigen. Bei Nicht- oder Falschanzeige des mitgeführten Bargelds und der gleichgestellten Zahlungsmittel droht eine empfindliche Geldbuße.


Weitere Informationen lesen Sie auf der Konsularinfo-Seite des AA: Zoll und Steuern

Anmeldevordrucke und Merkblätter sind auf der Internetseite der deutschen Zollverwaltung eingestellt: www.zoll.de

Zusätzliche Informationen können auf der Internetseite der Europäischen Kommission eingesehen werden: EU Kommission

Für weitergehende Fragen können sich Touristen/Reisende an folgende Stelle wenden:

Generalzolldirektion - Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden

Für Anfragen auf Deutsch:
Telefon: +49 (0)351/44834-510
E-Mail: info.privat@zoll.de
Telefax: +49 (0)351/44834-590

Für Anfragen auf Englisch:
Telefon: +49 (0)351/44834-530
E-Mail: enquiries.english@zoll.de
Telefax: +49 (0)351/44834-590


Geschäftsleute/Unternehmen wenden sich wegen der Einfuhr von Waren an folgende Stelle:

Zollinfocenter
info@zoll-infocenter.de
Tel: 0049-69-4699-7600
Fax: 0049-69-4699-7699
(Postadresse: Zollinfocenter, Friedrichstr. 35, 63069 Offenbach/Main


Ein- und Ausfuhr gefährdeter Tier- und Pflanzenarten

Viele Tier- und Pflanzenarten sind heute weltweit als Folge von Handelsinteressen in ihrem Bestand gefährdet oder sogar von der Ausrottung bedroht. Hier finden Sie Informationen zur Ein- und Ausfuhr gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.

Merkblatt zum Washingtoner Artenschutzgesetz


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