Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Scheidung einer Ehe

Anerkennung einer ausländischen Scheidung
Im deutschen Rechtsbereich wird eine ausländische Scheidung erst nach Anerkennung durch die jeweils zuständige Landesjustizverwaltung wirksam.
Merkblatt zur Anerkennung einer ausländischen Scheidung
PDF / 246 KB
Scheidung in Deutschland und der EU
Am 21.06.2012 ist eine EU-Verordnung, genannt „Rom III“, in Kraft getreten, die regelt, welches Recht im Falle einer Ehescheidung in Fällen mit Auslandsbezug zur Anwendung kommt.
Gerichte in Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Italien, Lettland, Luxemburg, Litauen, Malta, Österreich, Portugal, Rumänien, Spanien, Slowenien und Ungarn werden Rom III künftig zur Grundlage der Frage machen, welches Recht sie auf eine Scheidung anwenden. Weitere Länder können folgen. Gerichte in anderen Staaten werden diese Frage - wie bisher - nach den Regeln ihres eigenen Internationalen Privatrechts beurteilen.