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Scheidung einer Ehe
Anerkennung einer ausländischen Scheidung
Im deutschen Rechtsbereich wird eine ausländische Scheidung erst nach Anerkennung durch die jeweils zuständige Landesjustizverwaltung wirksam.
Merkblatt Ehescheidung / Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung
Antragsformular für die Anerkennung einer ausländischen Scheidung
Scheidung in Deutschland und der EU
Am 21.06.2012 ist eine EU-Verordnung, genannt „Rom III“, in Kraft getreten, die regelt, welches Recht im Falle einer Ehescheidung in Fällen mit Auslandsbezug zur Anwendung kommt.
Gerichte in Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Italien, Lettland, Luxemburg, Litauen, Malta, Österreich, Portugal, Rumänien, Spanien, Slowenien und Ungarn werden Rom III künftig zur Grundlage der Frage machen, welches Recht sie auf eine Scheidung anwenden. Weitere Länder können folgen. Gerichte in anderen Staaten werden diese Frage - wie bisher - nach den Regeln ihres eigenen Internationalen Privatrechts beurteilen.