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Führerschein
Vorgezogener Umtausch von Führerscheinen
Bis 19.01.2033 müssen alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine gegen neue umgetauscht werden.
Bei gewöhnlichem Aufenthalt in den VAE wenden Sie sich selbst bitte zunächst direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland, die Ihren jetzigen Führerschein ausgestellt hat. Diese übersendet Ihnen die erforderlichen Unterlagen, die Sie ausgefüllt und unterschrieben der deutschen Fahrerlaubnisbehörde zurücksenden. An diesem Prozess ist die deutsche Auslandsvertretung nicht beteiligt.
Die neuen Führerscheine übersenden die deutschen Fahrerlaubnisbehörden dann in der Regel an die für Ihren ausländischen Wohnort zuständige deutsche Auslandsvertretung zwecks Aushändigung an Sie.
Weitere Informationen zum Umtausch finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
Deutsche Führerscheine in den VAE
Während Kurzzeitaufenthalten (z.B. Tourismus) können deutsche internationale und nationale Führerscheine in den VAE grundsätzlich benutzt werden. Wer sich längerfristig in den VAE aufhält, muss nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis (residence permit) seinen Führerschein umschreiben lassen.
Weitere Informationen auch für den Fall, dass Sie Ihren deutschen Führerschein verloren haben, finden Sie im unten stehenden Merkblatt.
Ausländische Führerscheine in Deutschland
Bei vorübergehenden, kurzen Aufenthalten (unter 180 Tagen) können Sie in Deutschland Ihren ausländischen Führerschein entsprechend dessen Gültigkeit nutzen. Der ausländische Führeschein ist grundsätzlich im Original mit amtlicher Übersetzung mitzuführen.
Wenn Sie in Deutschland Ihren ordentlichen Wohnsitzes begründen, gilt der ausländische Führerschein noch sechs Monate. Danach ist dann ein in Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich.
Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse in Deutschland