Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Beglaubigungen und Beurkundungen

Foto eines Stempels, © colourbox
Nicht immer können der ausländische Notar oder die ausländische Behörde helfen, wenn es um Eheverträge, Erklärungen in Kindschaftssachen, Testamente, Erbscheinsanträge oder auch Grundstückskaufverträge geht, die in Deutschland benötigt werden. Oft sind dann die deutschen Botschaften und Konsulate die richtigen Ansprechpartner.
In unserem Merkblatt veranschaulichen wir die Unterschiede zwischen Unterschriftsbeglaubigung und notarieller Beurkundung und geben Informationen zu Kopiebeglaubigungen und Übersetzungen.
Weitere Informationen finden Sie unter