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Mehrwertsteuer (MWSt)

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Ausfuhrbescheinigung bzw. Rückerstattung der deutschen Mehrwertsteuer (MWSt)

Tax Free
Tax Free© Colourbox

Sie haben in Deutschland eingekauft und möchten sich die Mehrwertsteuer erstatten lassen?

Das geht ganz einfach: Sie müssen sich lediglich vor Ausreise die Ausfuhr der in Deutschland gekauften Gegenstände vom deutschen Zoll bestätigen lassen.
Sie finden Dienststellen des Zolls an allen großen deutschen Verkehrsflughäfen.
Für die Ausfuhrbestätigung benötig der Zoll Ihren gültigen Reisepass, in dem ein Ort außerhalb der EU als Wohnort eingetragen sein muss sowie Ihren Flugschein bzw. die Bordkarte und den vom Händler ausgestellten Tax-Cheque Beleg (Ausfuhrbescheinigung).

Achtung: Sie müssen dem Zoll unbedingt die Waren vorführen, für die Sie die Rückerstattung der Mehrwertsteuer beantragen. Gehen Sie daher bitte vor dem Check-in zum Zoll. Das abgestempelte Formular übersenden Sie danach einfach an die auf dem Ausfuhrbeleg angegebene Adresse oder lassen sich den Betrag am Schalter des Tax-Cheque Unternehmens in bar auszahlen.

Aber: Für Waren, die nicht zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind und nicht in Ihrem persönlichen Reisegepäck in die VAE mitgeführt werden, kann die deutsche Mehrwertsteuer nicht zurück erstattet werden.

Ausnahmsweise Ausfuhrbescheinigung durch das Generalkonsulat in DubaiSie haben in Deutschland eingekauft, wollen sich die Mehrwertsteuer erstatten lassen, haben jedoch vor Abflug keine Bestätigung der zuständigen Zollstelle eingeholt? In besonders begründeten Einzelfällen kann die Bestätigung der Ausfuhr durch eine deutsche Auslandsvertretung (in den VAE ausschließlich das Generalkonsulat Dubai) auch nachträglich erteilt werden.

Dies gilt aber nur dann, wenn

  • in Ihrem Reisepass ein Ort in den VAE als Wohnort eingetragen ist und
  • die Waren in Deutschland gekauft wurden und für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt sind und
  • die Waren in Ihrem persönlichen Reisegepäck in die VAE mitgeführt wurden und
  • zwischen dem Kauf der Waren und Ihrer Ausreise aus Deutschland höchstens 3 Monate liegen und
  • das Einholen der Ausfuhrbescheinigung beim Flughafenzoll aufgrund nicht von Ihnen zu vertretender Gründe nicht möglich war (z.B. weil der Zollschalter nachweislich nicht besetzt war, nicht aber wegen langer Schlangen am Zollschalter).

Liegen die genannten Voraussetzungen vor, kann das Generalkonsulat in Dubai im Ausnahmefall die Ausfuhrbescheinigung erteilen.

Bitte buchen Sie hierfür beim Generalkonsulat eine Online-Terminvereinbarung unter der Rubrik „Bescheinigungen“.

Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:

  • Ihren Reisepass
  • Fragebogen zur ausnahmsweisen Erteilung der Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung (Bitte ausfüllen)
    Fragebogen PDF / 291 KB
  • Ihre Bordkarte
  • die in Deutschland gekauften Waren in der Originalverpackung
  • Originalrechnungen mit den dazugehörigen Ausfuhrbescheinigungen (Tax Cheque Vordrucke)

Bitte beachten Sie:
Für jede Ausfuhrbescheinigung müssen Gebühren von z. Zt. EUR 25,00 pro Beleg erhoben werden. Die Ausfuhr von Waren, die in anderen EU Ländern gekauft wurden, kann nicht bestätigt werden.

Weitere Einzelheiten zum Thema finden Sie auf der Webseite des deutschen Zolls, in dessen Zuständigkeit diese Bestimmungen fallen: www.zoll.de

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