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Unterstützung bei Inhaftierungen im Ausland

17.09.2026 - Artikel

Wenn eine deutsche Staatsangehörige oder ein deutscher Staatsangehöriger in den Vereinigten Arabischen Emiraten inhaftiert wird, bietet das Generalkonsulat Unterstützung an, um Orientierung zu bieten und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Beistand zu leisten.

Wichtiger Hinweis vorab:

Die folgenden Informationen dienen einer ersten Orientierung. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung. Da die Auslandsvertretung keine Rechtsberatung zum Recht des Gastlandes durchführen darf, wird dringend empfohlen, einen ortskundigen Rechtsbeistand zu konsultieren.

Eine Liste von Rechtsanwaltskanzleien ist auf der Seite des Generalkonsulats einsehbar. Bitte beachten Sie, dass diese Liste auf dem aktuellen Stand der Erkenntnisse der Auslandsvertretung beruht; eine Gewähr für die vollständige Richtigkeit oder Aktualität kann jedoch nicht übernommen werden.

Möglichkeiten der Unterstützung

Die Betreuung erfolgt auf Wunsch der betroffenen Person im Rahmen des Konsulargesetzes.

Folgende Hilfestellungen können angeboten werden:

Rechtliche und kommunikative Unterstützung

  • Vermittlung von Rechtsbeiständen: Unterstützung bei der Suche nach einem Anwalt (siehe Liste).
  • Hinweis: Die Mandatierung und die Kostenübernahme für den Rechtsbeistand liegen in der Verantwortung der inhaftierten Person bzw. der Angehörigen.
  • Sprachmittlung: Hilfe bei der Vermittlung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern.
  • Kontakt zu Angehörigen: Information der Familie über die Inhaftierung und Erleichterung des Kontakts zu Bevollmächtigten.
  • Empfehlung: Die Benennung einer zentralen Hauptansprechperson für Angehörige erleichtert die Kommunikation.
  • Datenschutz: Personenbezogene Informationen werden nur an ausdrücklich bevollmächtigte Personen weitergegeben.

Betreuung in der Haft

  • Besuche: Besuche in der Haftanstalt zur Information über das generelle Wohlergehen, den Gesundheitszustand sowie die Haftbedingungen. Die Häufigkeit der Besuche ist von der persönlichen Situation und den lokalen Gegebenheiten abhängig.
  • Kommunikation: Je nach Gastland Unterstützung bei Kontakten via Telefon, Videotelefonie, Brief oder E-Mail.
  • Haftbedingungen: Einwirken auf eine Verbesserung der Bedingungen, sollten die Behandlung oder die medizinische Versorgung unzureichend sein.
  • Mindestversorgung: In abgestimmten Einzelfällen Unterstützung bei der Versorgung mit notwendigen Lebensmitteln, falls die Verpflegung in der Haftanstalt nicht ausreicht.
  • Finanzen: Hilfe bei notwendigen Geldüberweisungen aus Deutschland oder bei der Beantragung von Auslandssozialhilfe.
  • Wertgegenstände: Verwahrung persönlicher Wertgegenstände bis zur Entlassung (eine Haftung hierfür kann nicht übernommen werden).
  • Überstellungen: Bereitstellung von Informationen zum Thema Überstellungen nach Deutschland und Weiterleitung entsprechender Anträge an die zuständigen Stellen.

Rechtliche Verfahren

  • Verfahrensbegleitung: Einwirken auf ein ordentliches Verfahren im Einklang mit dem länderspezifischen Recht unter Wahrung der Rechte der betroffenen Person.
  • Gerichtstermine: Beobachtende Teilnahme an Gerichtsterminen in besonderen Einzelfällen, sofern dies für die Auslandsvertretung möglich ist.

Grenzen der konsularischen Unterstützung

Um Missverständnisse zu vermeiden, wird darauf hingewiesen, dass folgende Leistungen nicht erbracht werden können:

  • Rechtliche Vertretung und Beratung: Eine Rechtsberatung zum Recht des Gastlandes sowie die Vertretung vor Gericht sind nicht möglich; hierfür ist der beauftragte Rechtsbeistand zuständig.
  • Einfluss auf das Verfahren: Es kann kein Einfluss auf das ausländische Strafverfahren genommen und es werden keine eigenen Ermittlungen durchgeführt.
  • Entlassung: Eine Garantie für die Entlassung aus der Haft kann nicht gegeben werden.
  • Finanzielle Unterstützung: Die Übernahme von Kosten für Rechtsbeistände sowie die Zahlung von Bußgeldern, Strafen oder Kautionen ist nicht möglich.
  • Beauftragung von Anwälten: Die Beauftragung eines Rechtsbeistandes erfolgt nicht durch die Auslandsvertretung, sondern muss durch die betroffene Person oder deren Angehörige erfolgen.
  • Besuchs- und Kontaktfrequenz: Monatliche Besuche in der Haftanstalt sowie ein ständiger Kontakt zu Angehörigen und Rechtsbeiständen können nicht zugesichert werden.
  • Prozessbeobachtung: Eine Beobachtung jedes einzelnen Prozesstermins ist nicht möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes

Weitere Informationen

Das Generalkonsulat ist jederzeit an Feedback über die auf dieser Liste aufgeführten Anwalts-/ Notariatskanzleien interessiert. Bitte nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular. 1.…

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