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Anwält/innen und Notar/innen in den Vereinigten Arabischen Emiraten
Das Generalkonsulat ist jederzeit an Feedback über die auf dieser Liste aufgeführten Anwalts-/ Notariatskanzleien interessiert. Bitte nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.
1. Haftungsausschluss
Diese Angaben basieren auf den dem Generalkonsulat Dubai zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden Informationen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Anwält/innen und sonstigen Rechtsbeistände erfolgt unverbindlich und ohne Gewähr. Bei Mandatserteilung hat die/der Mandant/in für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen.
Die Benennung der Anwält/innen erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Die Informationen zu Fachrichtungen und Korrespondenzsprachen der Anwält/innen stammen von diesen selbst und können durch das Generalkonsulat nicht garantiert werden. Es wird zudem kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.
2. Allgemeine Informationen
a) Bestehen Regeln über die örtliche, sachliche oder instanzielle Zuständigkeit der Anwält/innen? Welche Anwält/innen sind vor welchen Gerichten zugelassen?
Zugelassene Rechtsanwält/innen (Advocates) für die regulären staatlichen Gerichte (UAE Courts) in den einzelnen Emiraten sind die am Gerichtsort beim Justizministerium der Vereinigten Arabischen Emirate (folgend: VAE) registrierten und im öffentlichen Anwaltsverzeichnis eingetragenen Anwältinnen/ Anwälte und sind zumeist Staatsangehörige der VAE. Zugelassene Rechtsanwälte können oft vor jedem Gericht in den VAE und in allen Instanzen auftreten. Um jedoch vor dem Bundesgerichtshof (Federal Supreme Court) auftreten zu können, muss ein zugelassener Rechtsanwalt speziell für die Vertretung vor diesem Gericht zugelassen sein.
Emiratische oder auch ausländische „Beratungsanwält/innen“ bzw. „Legal Consultants“ haben uneingeschränktes Auftrittsrecht nur vor den speziellen Gerichten bestimmter Freihandelszonen wie dem Dubai International Financial Center (DIFC) oder dem Abu Dhabi Global Market (ADGM). Das Tätigkeitsfeld dieser Anwält/innen ist weitreichend und umfasst praktisch die Beratung auf allen Rechtsgebieten. Insbesondere bei umfangreichen Prozessen, komplexen Transaktionen oder wenn eine ausländische Partei involviert ist, wird häufig eine „Beratungsanwält/in“ vorgeschaltet, deren Tätigkeit der des britischen Solicitors vergleichbar ist.
Viele Anwaltskanzleien beschäftigen mindestens eine/n emiratische/n Anwält/in, die/der nötigenfalls die Vertretung vor Gericht übernehmen kann. Als „law firm“ dürfen sich nur Kanzleien mit emiratischer/m Eigentümer/in bezeichnen.
b) Inwieweit besteht Anwalts- oder Notarzwang?
In den VAE hängt die Verpflichtung, sich vor Gericht vertreten zu lassen, oft von der Art des Gerichts bzw. Gerichtszweigs ab, der Art des Falls (Zivilrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, etc.) und davon ab, ob es sich bei der Partei um eine natürliche oder juristische Person handelt. Zwar ist es möglich, dass Einzelpersonen sich vor den regulären VAE-Gerichten selbst vertreten, soweit sie persönlich an der Rechtsstreitigkeit beteiligt sind. Doch nicht-arabischsprachige und ausländische Beteiligte benötigen fast immer eine/n zugelassene/n Anwält/in aus den VAE, die/der die Einreichungen von Schriftsätzen übernimmt, welche in arabischer Sprache zu verfassen sind und strengen Verfahrensvorschriften entsprechen müssen.
Jedes Unternehmen, egal ob inländisch oder ausländisch, muss eine/n Anwält/in in den VAE durch eine notariell beglaubigte Vollmacht beauftragen, um vor den regulären VAE-Gerichten zu erscheinen, insbesondere in höheren Instanzen. Die in der jüngeren Vergangenheit umgesetzten Neuerungen haben in der Praxis zu einem restriktiven Zugang zu den Gerichtssystemen geführt. Faktisch ist für eine Klageerhebung die Zuhilfenahme einer/s zugelassenen Anwält/in erforderlich. Der/dem Beklagten steht es frei, eine/n Anwält/in zu bestimmen. Gewisse Rechtshandlungen oder Urkunden erfordern eine notarielle Beglaubigung auf Grund einer gesetzlichen Vorschrift, teilweise aber auch ohne Rechtsgrundlage, wenn dies aus den Umständen heraus der Verwaltung oder der Rechtspraxis sachgerecht erscheint.
Das Notariatssystem in den VAE unterscheidet zwei Kategorien von Notar/innen:
Öffentliche Notar/innen – traditionelle, staatlich angestellte Notar/innen, die vom Justizministerium (auf Bundesebene) oder der örtlichen Justizbehörde (z. B. Gerichte in Dubai, Abu Dhabi Judicial Department) ernannte Beamt/innen, die im Rahmen des Gerichtswesens notarielle Beglaubigungen vornehmen
Private Notar/innen – oft zugelassene emiratische Rechtsanwält/innen, die vom VAE-Justizministerium oder örtlichen Justizbehörden ermächtigt sind, unter der Aufsicht der Justizbehörde in privater Eigenschaft notarielle Aufgaben wahrzunehmen.
Das Recht auf Rechtsbeistand ist in den VAE verfassungsrechtlich und verfahrensrechtlich garantiert. Inhaftierte haben grundsätzlich einen Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsbeistands bzw. einer/s Pflichtverteidiger/in. Wenn die/der Angeklagte sich keine/n Anwält/in leisten kann oder innerhalb einer angemessenen Frist keine/n Anwält/in bestellt, dann kann das Gericht oder die Staatsanwaltschaft eine/n Verteidiger/in auf Kosten der Staatskasse bestellen. Dies gilt in schweren Strafsachen (obligatorisch) und Fällen, in denen das Gericht eine rechtliche Vertretung aus Gründen der Fairness für erforderlich hält.
d) Inwieweit bestehen im Gastland Gebührenregelungen? Wie können Gebühren am besten im Voraus abgeschätzt werden: Gebührentabelle nach Streitwert, Stundensatz, Erfolgshonorar, Tragung eigener Kosten bei Obsiegen?
Gerichtsgebühren in den VAE werden in der Regel als Prozentsatz der Klageforderung berechnet, wobei eine Mindest- und Höchstgebühr gilt. Die Gerichtsgebühren für zivilrechtliche Streitigkeiten sind für jeden Verfahrensabschnitt in voller Höhe von der/vom Antragsteller/in/ Kläger/in im Voraus zu entrichten. Die Höhe der Gebühren ist in den einzelnen Emiraten unterschiedlich. Die obsiegende Partei kann in einem Gerichtsverfahren in der Regel die Erstattung der Gerichtsgebühren, möglichen Gutachterkosten („court appointed experts“), Übersetzungskosten und der nominalen Anwaltskosten verlangen, jedoch ist die vollständige Erstattung der tatsächlichen Rechtsanwaltshonorare nicht üblich.
Zwar werden der obsiegenden Partei in der Regel die Kosten zugesprochen, doch umfassen diese in der Regel nur die Gerichtsgebühren und einen nominalen Betrag für die Vertretung, im Gegensatz zu einigen anderen Rechtsordnungen, in denen erhebliche Anwaltskosten erstattet werden können. Im Falle des Obsiegens wird im Urteil der Betrag festgelegt, den die/der Gegner/in von den Prozesskosten (neben Gerichtsgebühren, Gerichtskosten und anderen verbundenen Kosten z.B. für Gutachter, etc. s.o.) zu erstatten hat.
Einreichung einer Anzeige: Die Einreichung einer Strafanzeige bei der lokalen Polizei ist gebührenfrei; jedoch fallen für die/den Anzeigenerstatter/in Anwaltskosten an, wenn sie/er einen Anwalt beauftragt.
Strafgerichtliche Verfahren: Für strafrechtliche Verfahren vor Gericht wird häufig eine Pauschalgebühr erhoben, deren Höhe sich nach der Tabelle im entsprechenden Gesetz richtet.
Sonstige Gebühren: Zu den Kosten können Anwaltshonorare, Sachverständigenhonorare, Übersetzungskosten und andere damit verbundene Ausgaben gehören, die erheblich sein können.
Eine Anwaltsgebührenordnung gibt es nicht. Das Honorar unterliegt der Parteivereinbarung. Gebühren in Beratungsangelegenheiten basieren in der Regel auf Stundenhonorar oder auch Pauschalhonorar. Die Stundensätze sowie Pauschalhonorare können stark variieren von Kanzlei zu Kanzlei und von Fall zu Fall. Stundensätze für etablierte Kanzleien, welche mit komplexeren wirtschaftsrechtlichen Mandaten betraut werden, können nach Art des Falles oftmals zwischen 1.500 und 3.000 AED und darüber hinaus liegen. Erfolgshonorare sind in engen Grenzen zulässig und werden manchmal auch zusätzlich zum Stundenhonorar vereinbart.
Die Vergütung der/s Anwält/in hängt daher in der Regel vom Schwierigkeitsgrad, der Höhe des Streitwertes sowie anderen einschlägigen Faktoren ab. Häufig wird ein Mindesthonorar verlangt, welches von Fall zu Fall unterschiedlich hoch ausfallen kann. In der Regel werden die vereinbarten Gebühren im Voraus verlangt oder zumindest entsprechend den einzelnen Verfahrensabschnitten oder Mandatsetappen aufgeteilt.
e) Inwieweit gewährt das Gastland Prozesskostenhilfe?
In den VAE ist die Befreiung von Gerichtsgebühren in bestimmten Fällen möglich, darunter bei Insolvenz und für bestimmte schutzbedürftige Gruppen wie u.a. Senior/innen und Menschen mit Behinderung, wobei jedes Gericht seine eigenen Kriterien und Antragsverfahren hat. Um eine Befreiung zu beantragen, muss ein formeller Antrag beim zuständigen Gericht gestellt werden und Belege vorgelegt werden, die die finanzielle Notlage oder die Berechtigung auf Grund des jeweiligen schutzwürdigen Grundes bzw. Status nachweisen. Das Antragsverfahren erfordert in der Regel die Angabe der Einkünfte und Ausgaben der/s Antragsteller/in sowie eine unterschriebene Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren, falls sich die finanzielle Situation des Antragstellers ändert oder der Antragsteller den Prozess gewinnt.
Weiter wird dem Angeklagten bei schwerwiegenden Straftaten ein/e Strafverteidiger/in vom Gericht aus bestellt, wenn der Angeklagte keinen Verteidiger bestellt. Dabei trägt der Staat die Honorare des bestellten Verteidigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (s. auch c)). Bei anderen weniger schwerwiegenden Straftaten kann der Angeklagte auf Antrag und im Ermessen des Gerichts eine/n Strafverteidiger/in bestellen, soweit das Gericht davon überzeugt ist, dass die betreffende Person finanziell nicht in der Lage ist, einen Anwalt zu beauftragen.
Rechtshilfe ist in den Gerichten der VAE durch verschiedene Initiativen verfügbar, darunter kostenlose Dienste, die von staatlichen Stellen wie der Justizbehörde von Abu Dhabi (ADJD) und dem „Shoor“-Programm der Gerichte von Dubai angeboten werden. Diese Programme bieten kostenlose Beratung, Rechtsvertretung und Unterstützung für Menschen in finanziellen Notlagen, wobei die Anspruchsberechtigung häufig vom Einkommen und der Art des Falles abhängt. Weitere Optionen sind das Pro-Bono-Programm der DIFC-Gerichte und das Smart Portal für freiwillige Rechtsdienstleistungen in Dubai für Personen, die in den Zuständigkeitsbereich der DIFC fallen oder über Online-Plattformen Hilfe suchen.
f) Bestehen im Gastland andere geeignete Institutionen, die sich mit Rechtsverfolgung befassen oder Beratungstätigkeit gegen Gebühren (z.B. Handelskammer etc.) übernehmen? Gibt es Wohltätigkeitsinstitutionen, die bestimmte kostenlose Beratungen gewähren?
Wohltätigkeitsorganisationen, die bestimmte kostenlose Rechtsberatungen gewähren, gibt es als solche nicht. Jedoch wird bedingt Rechtshilfe in den Gerichten der VAE durch verschiedene Programme angeboten, darunter kostenlose Rechtsberatung für finanziell benachteiligte Personen im Rahmen des „Shoor“-Programms der Gerichte von Dubai und der Dienste der Justizbehörde von Abu Dhabi (ADJD). Darüber hinaus verfügt das DIFC-Gericht über ein spezielles Pro-Bono-Programm für Fälle innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs, während die Rechtsabteilung des Emirats Dubai ein Portal für freiwillige Rechtsdienstleistungen („Pro Bono“) betreibt, um die Öffentlichkeit mit ehrenamtlich tätigen Anwaltskanzleien in Kontakt zu bringen. Örtliche Industrie- und Handelskammern sind bei handelsrechtlichen Streitigkeiten nur vermittelnd tätig. Eine Beratungstätigkeit gegen Gebühr üben sie nicht aus.-
Al Safar & Partners Frau Rechtsanwältin Andrea Krage Al Saaha Offices Office 401a, Block C Downtown Burj Khalifa District Dubai, VAE Telefon: +971 58 5115017 E-Mail: andrea.k@alsafarpartners.com Webseite: www.alsafarpartners.com | Fachrichtung: Beratung in allen Rechtsfragen möglich Strafrecht: ja Expertise bei Ausreisesperren (travel bans): ja Korrespondenzsprachen: Deutsch, Niederländisch, Arabisch Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein |
Al Sharif Advocates & Legal Consultants International Section in Kooperation mit Herrn Rechtsanwalt Jörg Seifert
Business Tower, 7th Floor, Shaikh Zayed Road (Burj Khalifa/Dubai Mall Metro Station) P.O. Box 8867 Dubai
Webseite: www.dubai-lawyer.com | Fachrichtungen: - Strafrecht - Umsetzung von Investitionsvorhaben in den VAE und den anderen Ländern des Golfkooperationsrats - Unternehmensgründungen - Gesellschaftsrecht - Handelsrecht - Handelsvertreterrecht - Immobilienrecht - Gewerblicher Rechtsschutz - Doppelbesteuerungsabkommen - Öffentliches Auftragswesen - Arbeitsrecht - Mediation / Arbitration - Prozessvertretung: Zivilrecht und Strafrecht Strafrecht: ja Als lokale Kanzlei ist Al Sharif Advocates & Legal Consultants – im Gegensatz zu in den VAE ansässigen ausländischen Kanzleien – in der Lage, die Interessen seiner Mandanten direkt vor Gericht zu vertreten. (eigene Angaben der Kanzlei) Korrespondenzsprachen: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein |
Alzarooni Law Office Herr Faisal Alzarooni Business Bay, Clover Bay Tower Office 301 Dubai Mobile: +971 (0) 52 115 5768 E-Mail: info@faisalalzarooni.com Webseite: www.faisalalzarooni.com | Fachrichtung: - Strafrecht (Criminal Law)
Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein |
AMERELLER Legal Consultants Herr Rechtsanwalt Dr. Jochen Murach One By Omniyat, Office 1402 Happiness Street, Business Bay Tel + 971 (0) 4 432 3671 E-Mail: murach@amereller.com | Fachrichtungen: - Wirtschaftsrecht - Gesellschaftsrecht in den VAE und arabischen Ländern Strafrecht: nein Expertise bei Ausreisesperren (travel bans): ja Korrespondenzsprachen: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |
Anders Legal Consultancy LLC Frau Dr. Ines Anders Sama Tower, Büro 806, Sheikh Zayed Road P.O. Box 333 558 Dubai Telefon: +971 (0) 4 327 5888 Fax: +971 (0) 4 327 5999 E-Mail: info@anders.ae Webseite: www.anders.ae | Fachrichtungen: - Handels- und Gesellschaftsrecht, insb. - Handelsvertreterrecht - Arbeitsrecht - Mietrecht - Immobilienrecht Strafrecht: nein Expertise bei Ausreisesperren (travel bans): nein Korrespondenzsprachen: Deutsch und Englisch Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein |
Daburon & Partners Legal Consultants LLP Rechtsanwalt/ Notar: Herr Dr. Clemens Daburon, Frau Sali Jumah, Herr Patrick Joss, Frau Eva Haushofer Office 604, 6th Floor Sky Tower Al Reem Island Abu Dhabi Global Market Square, Abu Dhabi, UAE Telefon: +971 (0) 2 586 2099 Fax: +971 (0) 2 694 8666 E-Mail: info@daburon-partners.com Webseite: www.daburon-partners.com | Fachrichtungen: - Wirtschaftsrecht - Gesellschaftsrecht - Vertragsrecht - Arbitration, Beratung bei Gerichtsverfahren (in Zivil-, Handels-, Arbeits- und Strafrechtsangelegenheiten) - Immobilienrecht Strafrecht: ja Expertise im Umgang mit Ausreisesperren: ja Korrespondenzsprachen: Deutsch, Arabisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |
emltc DMCC emltc Ltd. Abu Dhabi Al Sila Tower, 24th Floor ADGM Square, Al Maryah Island Abu Dhabi Telefon: +971 (0) 2 694 853 emltc DMCC - Dubai Jumeirah Business Center 3 Office 2804, Cluster Y Jumeirah Lakes Towers Dubai Telefon: +971 (0)4 422 9331 E-Mail: frank-fahle@emltc.com trost@emltc.com Webseite: www.emltc.com | Fachrichtungen: - Steuerrecht bzw. Steuerberatung - Handels- und Gesellschaftsrecht (Gründung, Restrukturierung und Auflösung von Niederlassungen und Gesellschaften) - Handelsvertreterrecht - Arbeitsrecht - Vertragsrecht - Öffentliches Auftragswesen (Lokalisierung – In-Country Value - Immobilienwirtschaftsrecht - Schieds- und Gerichtsverfahren Strafrecht: nein Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Finnisch, Schwedisch, Hindi Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |
Meyer-Reumann & Partners Park Place Tower Office 503 Dubai Telefon: +971 (0) 4 33 17 110 E-Mail: dubai@meyer-reumann.com Webseite: www.meyer-reumann.com | Fachrichtungen: - Handelsrecht der Golfstaaten - Handels- und Gesellschaftsrecht - Arbeitsrecht - Steuerrecht - Erb- und Familienrecht - Vertragsrecht - Öffentliche Ausschreibungen - Schiedsgerichtbarkeit - Steuerrecht (Thema Doppelbesteuerung EU / GCC) - Warenzeichen- und Patentrecht - Wirtschaftsrecht (VAE, Saudi-Arabien, Qatar, Oman) Strafrecht: nein Expertise bei Ausreisesperren: nein Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Arabisch, Italienisch, Spanisch Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein |
MIDEAST Law Rechtsanwalt & Advocate (DIFC, Dubai) in association with Moaza Al-Khadar Herr Dr. iur. Christian Ule, Managing Partner, Rechtsanwalt (Frankfurt) & Advocates (DIFC, Dubai) Aspect Tower, Zone A -Suite 3401 The Executive Towers, P.O.Box 118212 Business Bay, Dubai Telefon: +971 (0) 4 443 3013 Mobile: +49 (0) 177 524 11 24 (Germany) E-Mail: ule@mideastlaw.de Web: www.mideastlaw.de | Fachrichtungen: - Wirtschaftsrecht - Handels- und Gesellschaftsrecht - Vertragsrecht - Öffentliche Ausschreibungen - Bau- und Immobilienrecht - Arbeitsrecht - Vertriebsrecht - Vertretung vor Dubai Courts - Schiedsverfahren - Ausreisesperren Strafrecht: nein Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Arabisch, Französisch, Spanisch Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein |
Pannike & Partners Legal Consultancy LLP Herr Rechtsanwalt Gregor Pannike, LL.M., MBA Managing Partner Attorney-at-law (Germany) / Rechtsanwalt Abu Dhabi Office 15th floor, Al Khatem Tower, Adgm Square Al Maryah Island, P.O Box 46617 Abu Dhabi Mobile: +971 (0) 55 641 58 30 E-Mail: g.pannike@pannike-partners.com Webseite: https://www.pannike-partners.com | Fachrichtungen: - Strafrecht - Familienrecht - Erbrecht - Handels- und Gesellschaftsrecht - M&A (Unternehmenskäufe) - Gewerblicher Rechtsschutz - Arbeitsrecht - Immobilienrecht - Wettbewerbs- und Kartellrecht - Handelsvertreterrecht - Vertragsrecht - Datenschutz- und IT-Recht - Exportkontrollrecht - Steuerrecht - Wirtschaftsverwaltungsrecht / Regulatorik - Internationales Wirtschaftsrecht: Rechtsberatung bei grenzüberschreitenden Geschäften und internationalen Investitionen Strafrecht: ja Expertise bei Ausreisesperren: ja Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |
Rechtsanwalt / Notar Roedl and Partner (Dubai Branch) Frau Rechtsanwältin Nicola Lohrey Boulevard Plaza Tower 2 Office 1304 Burj Khalifa District, Downtown P.O.Box 23297 Dubai Telefon: +971 (0) 4 295 00 20 Mobile: +971 (0) 54 586 0203 Webseite: www.roedl.com | Fachrichtungen: - Strafrecht (s.u.) - Handels- und Gesellschaftsrecht, insb. Gründung, Umstrukturierung und Auflösung von Niederlassungen - Gewerblicher Rechtsschutz - Doppelbesteuerungsabkommen - Öffentliches Auftragswesen - Arbeitsrecht - Steuerrecht - Vertragsrecht - Immobilienrecht, Baurecht, Werkvertragsrecht - Internationales Privatrecht Strafrecht: ja, mit lokalen Kooperationspartnern Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Arabisch Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein |
Schlüter Graf Legal Consultants LLC Herr Andrés Ring One by Omniyat Tower (Business Bay) P.O.Box 29337 Dubai Telefon: +971 (0) 4 431 3060 Fax: +971 (0) 4 431 3050 E-Mail: andreas.ring@schlueter-graf.com Webseite: www.schlueter-graf.com | Fachrichtungen: - Strafrecht (s.u.) - Handels- und Gesellschaftsrecht, insb. Handelsvertreterrecht - Compliance & Investigation - Unternehmensgründung - Vertragsgestaltung - Arbeitsrecht und Entsendungsrecht - Gewerblicher Rechtsschutz - Immobilien- und Baurecht - Internationales Privatrecht - Steuerrecht - Schiedsverfahren und Betreuung von Gerichtsverfahren - Vergaberecht - Lokalisierungsprogramme Strafrecht: ja (Wirtschaftskriminalität)
Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |
TME Legal Consultants FZ-LLC Frau Rechtsanwältin Derya Bandak, +971 50 240 0502 Herr Rechtsanwalt Omar Sami, +971 52 567 7545 Indigo Icon Tower, Office 601 Jumeirah Lake Towers Dubai E-Mail: contact@tme-legal.com Webseite: https://tme-legal.com/ | Fachrichtungen: - Strafrecht (s.u.) - Handels- und Gesellschaftsrecht (insb. Gesellschaftsgründungen, Restrukturierung, M&A Transaktionen, Liquidierungen) - Arbeits- und Aufenthaltsrecht - Familien- und Erbrecht - (internationales) Steuerrecht - Vertragsrecht - Streitbeilegungsverfahren - Handelsvertreterrecht - Datenschutzrecht - Investigation und Compliance - Öffentliche Ausschreibungen - Immobilien – und Mietrecht - Forderungseintreibung Strafrecht: ja, mit lokalen Kooperationspartnern Expertise bei Ausreisesperren (travel bans): ja Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Türkisch, Italienisch, Tschechisch Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendarinnen und – Referendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |
Yungo Legal Consultancy FZ-LLC Lawyer Mrs Michelle Aly Tower 1, Level 5, Office 7E, Al Jazeera, Al Hamra, Ras Al Khaimah, UAE. Telephone number: +971 55 980 4239 Email address: Associate1@yungo.ae Website: www.yungo.ae | Specialist areas: - Family Law, Private client (Wills and Mediation (Civil, Family and Commercial). - Other specialisms for the firm: - Commercial and Corporate Law - Corporate Governance - Employment Law - Family Law - Estate Planning and Generational Wealth - Real Estate Law - Intellectual Property Law - Procurement Law - Cybersecurity - Privacy and Data Protection - Sports Law Languages for correspondence: English Colleagues: Italian, Arabic, Punjabi and Urdu |