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Eheschließung in den Vereinigten Arabischen Emiraten
Die nachfolgenden Hinweise beruhen auf den Angaben der Regierung der VAE und den Erfahrungen der deutschen Auslandsvertretungen in den VAE und sollen als erste Orientierungshilfe für deutsche Staatsangehörige dienen, die in den VAE die Ehe schließen wollen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Es wird den Verlobten daher empfohlen, rechtzeitig (mindestens sechs Monate vorher) bei dem örtlichen Trauungsorgan verbindliche Auskünfte zu den genauen Formalitäten einzuholen.
Deutsche, die sich legal in den Vereinigten Arabischen Emiraten aufhalten (auch Touristen), können in den VAE heiraten. Allgemeine Informationen zu den Möglichkeiten der Eheschließung in den VAE finden Sie auf der Website der Regierung der VAE] .
Für Christen besteht die Möglichkeit der Eheschließung auch in einer der örtlichen Kirchen. Ein wesentlicher Unterschied zu einer kirchlichen Trauung in Deutschland liegt darin, dass die kirchliche Trauung in den VAE keine standesamtliche Trauung voraussetzt, sondern diese ersetzt. Eheschließungen vor Konsularbeamten einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Generalkonsulat) sind nicht zulässig.
Evangelische Gemeinde deutscher Sprache in den V.A.E. (Christ Church Jebel Ali)
Telefon: +971 (0)50 996 9463
E-Mail: evangelischegemeindevae@gmail.com
Webseite: http://www.kirchevae.com/hochzeit/
St. Andrew’s Church (Reverend Canon Andrew Thompson)
Telefon: +971 (0)2 446 1631
E-Mail: secretary@standrewauh.org
Webseite: http://standrewauh.org/life-events/weddings/
St Joseph’s Cathedral
Telefon: +971 (0)2 446 1929
E-Mail: info@stjosephsabudhabi.org
Webseite: http://www.stjosephsabudhabi.org/sacraments/#marriage
Vor Eheschließung
Zuerst benötigen Sie ggf. ein Ehefähigkeitszeugnis. (Bitte bringen Sie dies rechtzeitig beim jeweiligen Trauungsorgan in Erfahrung.) Hierunter versteht man eine amtliche Bescheinigung, dass der Eheschließung kein Ehehindernis, z.B. eine Vorehe oder ein Eheverbot, entgegensteht.
Die Zuständigkeit für die Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses liegt beim Standesamt an Ihrem zuletzt gemeldeten deutschen Wohnsitz. Hatten Sie noch nie einen Wohnsitz in Deutschland, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Es empfiehlt sich, vor Zusammenstellung aller Dokumente unmittelbar mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung zu treten und zu klären, welche Unterlagen dort vorzulegen sind.
Zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (zweifach)
- beglaubigte Passkopien beider Verlobter
- Geburtsurkunden beider Verlobter
- Ledigkeitsnachweis und ggf. auch eidesstattliche Erklärung zum Familienstand des/der Verlobten
- ggf. Nachweise zu früheren Ehen / Lebenspartnerschaften der Eheschließenden
- (Nachweise zur Eheschließung / Lebenspartnerschaft und deren Auflösung)
- Meldebescheinigung bzw. Abmeldebestätigung vom (letzten) deutschen Wohnsitz
Bitte legen Sie die Unterlagen im Original oder beglaubigter Kopie vor und fertigen jeweils zusätzlich eine Kopie an. Die Originale erhalten Sie wieder zurück, die Kopien werden beglaubigt und an das zuständige Standesamt weitergeleitet.
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
Form der Urkunden
Urkunden aus den Vereinigten Arabischen Emiraten müssen durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung legalisiert sein. Ausländische Urkunden aus Drittstaaten müssen mit dem Legalisationsvermerk der deutschen Auslandsvertretung im Ausstellerstaat oder bei Urkunden aus Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens mit einer Apostille des ausstellenden Staates vorgelegt werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Webseite unter Internationaler Urkundenverkehr
Übersetzung der Urkunden
Fremdsprachige Urkunden müssen grundsätzlich von einem anerkannten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt sein. Wenn Sie eine Übersetzung benötigen, beachten Sie bitte den Link auf unserer WebseiteÜbersetzer und Dolmetscher
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Anträge nicht bearbeitet werden können.
Terminvereinbarung / Gebühren
Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich online über das Terminvergabesystem auf unserer Webseite: Terminbuchung beim Generalkonsulat Dubai
Gemäß Auslandskostenverordnung fallen die folgenden Gebühren an:
- Unterschriftsbeglaubigung 79,57 Euro
- Legalisation 32,74 Euro
- beglaubigte Fotokopie 27,16 Euro
(Rechtsgrundlage: Besondere Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich (Besondere Gebührenverordnung AA - AABGebV))
Diese Gebühren können im Generalkonsulat Dubai mit MasterCard-* oder Visa-Kreditkarte* oder bar in AED (zum jeweiligen Wechselkurs) gezahlt werden. (* = keine Debit- oder Girokarte; nur mit physischer Karte (kein Smartphone o.ä.); die Zahlung wird in Euro in Deutschland durchgeführt, es können also bei nichtdeutscher Karte Auslandseinsatzgebühren anfallen)Darüber hinaus erhebt das zuständige Standesamt eine Gebühr für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses. Diese Gebühren unterliegen dem jeweiligen Landesrecht. Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nur nach Vorkasse. Die Antragsteller erhalten dafür gesondert eine entsprechende Benachrichtigung.
Die Bearbeitungsdauer hängt vom zuständigen Standesamt ab und dauert in der Regel 6 – 8 Wochen. Die Auslandsvertretungen haben hierauf keinen Einfluss.
Konsularische Bescheinigung / eidesstattliche Versicherung
Sofern der emiratische Standesbeamte eine konsularische Bescheinigung verlangt, beachten Sie bitte, dass das Generalkonsulat in Dubai eine solche nur auf der Grundlage des standesamtlichen Ehefähigkeitszeugnisses ausstellen kann.
Nach Eheschließung
Eine in den VAE nach Ortsrecht geschlossene Ehe ist grundsätzlich auch für den deutschen Rechtsbereich wirksam, und kann auf Antrag in einem deutschen Eheregister nachbeurkundet werden. Falls ein gemeinsamer Ehename gewünscht ist, muss eine gesonderte Namenserklärung abgegeben werden (s. „Eheregister“).