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Änderung des Wohnortes im Reisepass/Personalausweis

28.11.2023 - Artikel

Sie können Ihren emiratischen Wohnort in Ihren Reisepass eintragen lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie in Deutschland abgemeldet sind und somit nicht mehr über einen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland verfügen. In Ihrem Personalausweis wird in diesem Falle nicht der ausländische Wohnort, sondern „Keine Hauptwohnung in Deutschland“ eingetragen.

Bitte legen Sie hierfür folgende Unterlagen im Original mit je einer Kopie vor:

Die Wohnortänderung ist gebührenfrei und wird, sofern alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, sofort im Pass/Personalausweis eingetragen werden. Wenn Sie über mehrere Reisepässe sowie einen Personalausweis verfügen, sollte die Wohnortänderung zeitgleich in allen Ihren Dokumenten vorgenommen werden.

Zur Wohnortänderung können Sie entweder persönlich in der Passstelle vorsprechen oder eine dritte Person beauftragen. In dem Fall ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich (in Deutsch oder Englisch), die von Ihnen unterzeichnet wurde und den Bevollmächtigten genau bezeichnet (Familienname, Vorname, Geburtsdatum). Neben den oben genannten Dokumenten und der schriftlichen Vollmacht hat der Bevollmächtigte auch sein eigenes gültiges Ausweisdokument vorzulegen.

Soll der Wohnort im Pass und/oder Personalausweis von Minderjährigen geändert werden, müssen beide Sorgeberechtigten vorsprechen. Sofern nur ein Elternteil persönlich in der Passstelle vorspricht, ist eine vom anderen Elternteil unterschriebene Vollmacht vorzulegen. In jedem Fall sind Kopien der Pässe beider sorgeberechtigten Elternteile einzureichen. Jugendliche ab 16 Jahren können die Wohnortänderung im Personalausweis allein beantragen.

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich online über das Terminvergabesystem auf unserer Webseite: Terminbuchung Generalkonsulat Dubai

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