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Liste von Anwälten und Notaren in den Vereinigten Arabischen Emiraten
1.Haftungsausschluss
Diese Angaben basieren auf dem Generalkonsulat Dubai zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden Informationen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstigen Rechtsbeistände erfolgt unverbindlich und ohne Gewähr. Bei Mandatserteilung hat der Mandant für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen.
Die Benennung der Anwälte erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Die Informationen zu Fachrichtungen und Korrespondenzsprachen der Anwälte stammen von diesen selbst und können durch das Generalkonsulat nicht garantiert werden. Es wird zudem kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.
2.Allgemeine Informationen
a) Bestehen Regeln über die örtliche, sachliche oder instanzielle Zuständigkeit der Anwälte? Welche Anwälte sind vor welchen Gerichten zugelassen?
Prozessanwälte sind die am Gerichtsort zugelassenen emiratischen Anwälte. Prozessanwälte können vor jedem Gericht in den V.A.E. und in allen Instanzen auftreten. Neben den Prozessanwälten gibt es ausländische Anwälte, die als selbständige „Beratungsanwälte“ zugelassen sind. Deren Tätigkeitsfeld ist weitreichend und umfasst praktisch die Beratung auf allen Rechtsgebieten. Insbesondere bei umfangreichen Prozessen oder wenn eine ausländische Partei involviert ist, wird häufig ein „Beratungsanwalt“ vorgeschaltet, dessen Tätigkeit dem des britischen Solicitor vergleichbar ist.
b) Inwieweit besteht Anwalts- oder Notarzwang?
Für den Kläger besteht von Gesetzes wegen kein Anwaltszwang. Die in der jüngeren Vergangenheit umgesetzten Neuerungen haben in der Praxis zu einem restriktiven Zugang zu den Gerichtssystemen geführt. Faktisch ist für eine Klageerhebung die Zuhilfenahme eines Anwaltes erforderlich. Dem Beklagten steht es frei, einen Anwalt zu bestimmen. Gewisse Rechtshandlungen oder Urkunden erfordern eine notarielle Beglaubigung aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift, teilweise aber auch ohne Rechtsgrundlage, wenn dies aus den Umständen heraus der Verwaltung oder der Rechtspraxis sachgerecht erscheint. Notare haben in den Vereinigten Arabischen Emiraten keine selbständigen privaten Büros, sondern sind Angestellte der örtlichen Emirats-Gerichte, bei denen besondere Abteilungen für Notariatsangelegenheiten eingerichtet wurden.
c) Inwieweit haben Inhaftierte Anspruch auf einen vom Gastland zu stellenden Pflichtverteidiger?
Inhaftierte haben keinen Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers. Es liegt jedoch im Ermessen des Gerichts, einen Anwalt beizuordnen. Über die Erstattung der Anwaltskosten sowie deren Höhe entscheidet das Gericht durch Beschluss.
d) Inwieweit bestehen im Gastland Gebührenregelungen? Wie können Gebühren am besten im Voraus abgeschätzt werden: Gebührentabelle nach Streitwert, Stundensatz, Erfolgshonorar, Tragung eigener Kosten bei Obsiegen?
Die Gerichtsgebühren für jeden Verfahrensabschnitt sind in voller Höhe vom Antragsteller/Kläger im Voraus zu entrichten. Im Falle des Obsiegens sind sie vom Beklagten neben eventuellen Übersetzungskosten und Zwangsvollstreckungskosten zu erstatten. Die Höhe der Gebühren ist in den einzelnen Emiraten unterschiedlich. Eine Anwaltsgebührenordnung gibt es nicht. Das Honorar unterliegt der Parteivereinbarung. Gebühren in Beratungsangelegenheiten basieren in der Regel auf Stundenhonorar. Die Stundensätze liegen etwa zwischen Dhs 1.000,--und Dhs 2.000,--. Erfolgshonorare sind zulässig und werden manchmal auch zusätzlich zum Stundenhonorar vereinbart. Die Prozessgebühren des Anwalts betragen in der Regel zwischen 5 % und 10 % vom Streitwert, abhängig vom Schwierigkeitsgrad und der Höhe des Streitwertes. Häufig wird ein Mindesthonorar (ca. Dhs 10.000,-) verlangt. Erfolgshonorare sind zulässig, werden in der Regel aber zusätzlich vereinbart (ebenfalls zwischen 5 % und 10 %). Im Falle des Obsiegens wird im Urteil der Betrag festgelegt, den der Gegner von den Prozesskosten (neben Gerichtsgebühren und Gerichtskosten s.o.) zu erstatten hat. Er beträgt in der Regel einige Hundert und steigt bei hohem Streitwert auf einige Tausend Dirhams, liegt aber erheblich unter den tatsächlich angefallenen außergerichtlichen Kosten. In der Regel werden die vereinbarten Gebühren im Voraus verlangt.
e) Inwieweit gewährt das Gastland Prozesskostenhilfe?
Auf begründeten Antrag kann das Gericht die Gerichtskosten ganz oder teilweise erlassen. Diese Regelung gilt jedoch nur für V.A.E. Staatsangehörige. Kann ein Beklagter wegen Arbeitsunfähigkeit nicht für die Anwaltskosten aufkommen, steht es im Ermessen des Gerichts, ihm einen Anwalt beizuordnen.
f) Bestehen im Gastland andere geeignete Institutionen, die sich mit Rechtsverfolgung befassen oder Beratungstätigkeit gegen Gebühren (z.B. Handelskammer etc.) übernehmen? Gibt es Wohltätigkeitsinstitutionen, die bestimmte kostenlose Beratungen gewähren?
Wohltätigkeitsorganisationen, die bestimmte kostenlose Rechtsberatungen gewähren, gibt es nicht. Örtliche Industrie-und Handelskammern sind bei handelsrechtlichen Streitigkeiten nur vermittelnd tätig. Eine Beratungstätigkeit gegen Gebühr üben sie nicht aus.
Al Sharif Advocates & Legal Consultants International Section Rechtsanwalt Jörg Seifert P.O. Box 8867 Dubai Webseite: www.dubai-lawyer.com | Fachrichtung: - Umsetzung von Investitionsvorhaben in den VAE und den anderen Ländern des Golfkooperationsrats - Unternehmensgründungen - Gesellschaftsrecht - Handelsrecht - Handelsvertreterrecht - Immobilienrecht - Gewerblicher Rechtsschutz - Doppelbesteuerungsabkommen - Öffentliches Auftragswesen - Arbeitsrecht - Mediation / Arbitration - Prozessvertetung: Zivilrecht und Strafrecht Als lokale Kanzlei ist Al Sharif Advocates & Legal Consultants- im Gegensatz zu in den VAE ansässigen ausländischen Kanzleien, die lediglich als Legal Consultancies lizensiert werden können- bei allen Gerichten der VAE zugelassen und somit in der Lage, die Interessen seiner Mandanten direkt vor Gericht zu vertreten. Korrespondenzsprachen: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein |
Alzarooni Law Office Ansprechpartner: Faisal Alzarooni Business Bay, Clover Bay Tower Office 301 Dubai Mobile: +971 (0) 52 115 5768 E-Mail: info@faisalalzarooni.com Webseite: www.faisalalzarooni.com | Fachrichtung: - Strafrecht (Criminal Law)
Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein |
AMERELLER Legal Consultants Rechtsanwalt / Dr. Jochen Murach One By Omniyat, Office 1402 Happiness Street, Business Bay Tel + 971 (0) 4 432 3671 E-Mail: murach@amereller.com dubai@amereller.com Webseite: www.amereller.com | Fachrichtung: - Wirtschaftsrecht - Gesellschaftsrecht in den VAE und arabischen Ländern Strafrecht: nein Expertise bei Ausreisesperren: ja Korrespondenzsprachen: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |
Anders Legal Consultancy LLC Dr. Ines Anders Sama Tower, Büro 806, Sheikh Zayed Road P.O. Box 333 558 Dubai Telefon: +971 (0) 4 327 5888 Fax: +971 (0) 4 327 5999 E-Mail: info@anders.ae Webseite: www.anders.ae | Fachrichtung: - Handels- und Gesellschaftsrecht, insb. - Handelsvertreterrecht - Arbeitsrecht - Mietrecht - Immobilienrecht Strafrecht & Ausreisesperren: nein Korrespondenzsprachen: Deutsch und Englisch Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein |
Daburon & Partners Legal Consultants LLP. Rechtsanwalt / Notar: Herr Dr. Clemens Daburon, Frau Sali Jumah, Herr Patrick Jossr, Herr David Fabry, Frau Eva Haushofe Straße/Postfach: Office 604, 6th Floor Sky Tower, Al Reem Island, Abu Dhabi Global Market Square, Abu Dhabi, UAE Postleitzahl. Stadt: Abu Dhabi Telefon: +971-2 586 2099 Fax: +971-2-694 8666 E-Mail: info@daburon-partners.com Webseite: www.daburon-partners.com | Fachrichtung: - Wirtschaftsrecht - Gesellschaftsrecht - Vertragsrecht - Arbitration - Beratung bei Gerichtsverfahren (in Zivil-, Handels, Arbeits- und Strafrechtsangelegenheiten) Strafrecht: ja Expertise bei Ausreisesperren: ja Korrespondenzsprachen: Deutsch, Arabisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |
emltc Dr. Constantin Frank-Fahle, LL.M. Marcel Trost emltc Ltd. – Abu Dhabi Al Sila Tower, 24th Floor Telefon: +971 (0) 2 694 853 emltc DMCC - Dubai Jumeirah Business Center 3, Office 2804 Telefon: +971 (0)4 422 9331 E-Mail: frank-fahle@emltc.com Homepage: www.emltc.com | Fachrichtungen: - Steuerrecht bzw. Steuerberatung - Handels- und Gesellschaftsrecht (Gründung, Restrukturierung und Auflösung von Niederlassungen und Gesellschaften) - Handelsvertreterrecht - Arbeitsrecht - Vertragsrecht - Öffentliches Auftragswesen (Lokalisierung – In-Coutnry Value) - Immobilienwirtschaftsrecht - Schieds- und Gerichtsverfahren Strafrecht: nein Korrespondezsprachen: Deutsch, Englisch, Sparnisch, Französich, Finnisch, Schwedisch, Hindi Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |
Halder & Partner Rechtsanwälte RA Joern Hadler RA Oliver Füllgraf, LL.M. Maitre / Samia Bouchrida Sheikh Rashid Bin Saeed Al Maktoum Street (Old Airport Road); opp. WTC Abu Dhabi Island – Abu Dhabi Telefon: + 971 (0) 2 621 90 50 Mobile: + 971 (0) 50 662 50 64 E-Mail: Abudhabi@hadlerpartner.com Webseite: www.hadlerpartner.com | Fachrichtungen: - Int. Wirtschaftsrecht - Gründung von Unternehmen On-shore Und Off-schore - Arbeitsrecht Golf-Region – GCC - Marken und Patente - Transportrecht, Maritime Law; Intermodal - Öffentliches Auftragswesen, Vergaberecht - Rechtsberatung in Konsular- und Strafrechtsfällen Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |
Meyer-Reumann & Partners Park Place Tower Office 503 Dubai Telefon: +971 (0) 4 33 17 110 E-Mail: dubai@meyer-reumann.com Webseite: www.meyer-reumann.com | Fachrichtungen: - Handelsrecht der Golfstaaten - Handels- und Gesellschaftsrecht - Arbeitsrecht - Steuerrecht - Erb- und Familienrecht - Vertragsrecht - Öffentliche Ausschreibungen - Schiedsgerichtbarkeit - Steuerrecht (Thema Doppelbesteuerung EU / GCC) - Warenzeichen- und Patentrecht - Wirtschaftsrecht (VAE, Saudi-Arabien, Qatar, Oman) Strafrecht: nein Expertise bei Ausreisesperren: nein Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Arabisch, Italienisch Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |
MIDEAST Law Rechtsanwalt & Advocate (DIFC, Dubai) in association with Moaza Al-Khadar Dr. iur. Christian Ule, Managing Partner, Rechtsanwalt (Frankfurt) & Advocates (DIFC, Dubai) Aspect Tower, Zone A -Suite 3401 The Executive Towers, P.O.Box 118212 Business Bay, Dubai Telefon: +971 (0) 4 443 3013 Mobile: +49 (0) 177 524 11 24 (Germany) E-Mail: ule@mideastlaw.de Web: www.mideastlaw.de | Fachrichtungen: - Wirtschaftsrecht - Handels- und Gesellschaftsrecht - Vertragsrecht - Öffentliche Ausschreibungen - Bau- und Immobilienrecht - Arbeitsrecht - Vertriebsrecht - Vertretung vor Dubai Courts - Schiedsverfahren - Ausreisesperren Strafrecht: nein Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Arabisch, Französisch, Spanisch Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein |
Rechtsanwalt / Notar Roedl and Partner (Dubai Branch) Frau Rechtsanwältin Frau Nicola Lohrey Bay Square, Building 11, Office 404 & 407, Business Bay, PO Box 23297 Dubai, U.A.E. Phone: +971 (0) 4 295 00-20 E-Mail: Nicola.lohrey@roedl.com Web: www.roedl.com | Fachrichtungen: - Handels- und Gesellschaftsrecht, insb. Gründung, Umstrukturierung und Auflösung von Niederlassungen - Gewerblicher Rechtsschutz - Doppelbesteuerungsabkommen - Öffentliches Auftragswesen - Arbeitsrecht - Steuerrecht - Vertragsrecht - Immobilienrecht, Baurecht, Werkvertragsrecht - Internationales Privatrecht
Strafrecht: ja, mit lokalen Kooperationspartnern Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: Ja |
Schlüter Graf Legal Consultants Ansprechpartner: Andrés Ring One by Omniyat Tower (Business Bay) Office P5-01 P.O.Box 29337 Dubai Telefon: +971 (0) 4 431 3060 Fax: +971 (0) 4 431 3050 E-Mail: andreas.ring@schlueter-graf.com Webseite: www.schlueter-graf.com | Fachrichtungen: - Handels- und Gesellschaftsrecht - Handelsvertreterrecht - Compliance & Investigation - Unternehmensgründung - Vertragsgestaltung - Arbeitsrecht und Entsendungsrecht - Gewerblicher Rechtsschutz - Immobilien- und Baurecht - Internationales Privatrecht - Steuerrecht - Schiedsverfahren und Betreuung von Gerichtsverfahren - Vergaberecht - Lokalisierungsprogramme Strafrecht: ja (Wirtschaftskriminalität)
Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |