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Liste von Anwälten und Notaren in den Vereinigten Arabischen Emiraten

27.10.2023 - Artikel

1.Haftungsausschluss

Diese Angaben basieren auf dem Generalkonsulat Dubai zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden Informationen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstigen Rechtsbeistände erfolgt unverbindlich und ohne Gewähr. Bei Mandatserteilung hat der Mandant für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen.

Die Benennung der Anwälte erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Die Informationen zu Fachrichtungen und Korrespondenzsprachen der Anwälte stammen von diesen selbst und können durch das Generalkonsulat nicht garantiert werden. Es wird zudem kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.

2.Allgemeine Informationen

a) Bestehen Regeln über die örtliche, sachliche oder instanzielle Zuständigkeit der Anwälte? Welche Anwälte sind vor welchen Gerichten zugelassen?

Prozessanwälte sind die am Gerichtsort zugelassenen emiratischen Anwälte. Prozessanwälte können vor jedem Gericht in den V.A.E. und in allen Instanzen auftreten. Neben den Prozessanwälten gibt es ausländische Anwälte, die als selbständige „Beratungsanwälte“ zugelassen sind. Deren Tätigkeitsfeld ist weitreichend und umfasst praktisch die Beratung auf allen Rechtsgebieten. Insbesondere bei umfangreichen Prozessen oder wenn eine ausländische Partei involviert ist, wird häufig ein „Beratungsanwalt“ vorgeschaltet, dessen Tätigkeit dem des britischen Solicitor vergleichbar ist.

b) Inwieweit besteht Anwalts- oder Notarzwang?

Für den Kläger besteht von Gesetzes wegen kein Anwaltszwang. Die in der jüngeren Vergangenheit umgesetzten Neuerungen haben in der Praxis zu einem restriktiven Zugang zu den Gerichtssystemen geführt. Faktisch ist für eine Klageerhebung die Zuhilfenahme eines Anwaltes erforderlich. Dem Beklagten steht es frei, einen Anwalt zu bestimmen. Gewisse Rechtshandlungen oder Urkunden erfordern eine notarielle Beglaubigung aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift, teilweise aber auch ohne Rechtsgrundlage, wenn dies aus den Umständen heraus der Verwaltung oder der Rechtspraxis sachgerecht erscheint. Notare haben in den Vereinigten Arabischen Emiraten keine selbständigen privaten Büros, sondern sind Angestellte der örtlichen Emirats-Gerichte, bei denen besondere Abteilungen für Notariatsangelegenheiten eingerichtet wurden.

c) Inwieweit haben Inhaftierte Anspruch auf einen vom Gastland zu stellenden Pflichtverteidiger?

Inhaftierte haben keinen Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers. Es liegt jedoch im Ermessen des Gerichts, einen Anwalt beizuordnen. Über die Erstattung der Anwaltskosten sowie deren Höhe entscheidet das Gericht durch Beschluss.

d) Inwieweit bestehen im Gastland Gebührenregelungen? Wie können Gebühren am besten im Voraus abgeschätzt werden: Gebührentabelle nach Streitwert, Stundensatz, Erfolgshonorar, Tragung eigener Kosten bei Obsiegen?

Die Gerichtsgebühren für jeden Verfahrensabschnitt sind in voller Höhe vom Antragsteller/Kläger im Voraus zu entrichten. Im Falle des Obsiegens sind sie vom Beklagten neben eventuellen Übersetzungskosten und Zwangsvollstreckungskosten zu erstatten. Die Höhe der Gebühren ist in den einzelnen Emiraten unterschiedlich. Eine Anwaltsgebührenordnung gibt es nicht. Das Honorar unterliegt der Parteivereinbarung. Gebühren in Beratungsangelegenheiten basieren in der Regel auf Stundenhonorar. Die Stundensätze liegen etwa zwischen Dhs 1.000,--und Dhs 2.000,--. Erfolgshonorare sind zulässig und werden manchmal auch zusätzlich zum Stundenhonorar vereinbart. Die Prozessgebühren des Anwalts betragen in der Regel zwischen 5 % und 10 % vom Streitwert, abhängig vom Schwierigkeitsgrad und der Höhe des Streitwertes. Häufig wird ein Mindesthonorar (ca. Dhs 10.000,-) verlangt. Erfolgshonorare sind zulässig, werden in der Regel aber zusätzlich vereinbart (ebenfalls zwischen 5 % und 10 %). Im Falle des Obsiegens wird im Urteil der Betrag festgelegt, den der Gegner von den Prozesskosten (neben Gerichtsgebühren und Gerichtskosten s.o.) zu erstatten hat. Er beträgt in der Regel einige Hundert und steigt bei hohem Streitwert auf einige Tausend Dirhams, liegt aber erheblich unter den tatsächlich angefallenen außergerichtlichen Kosten. In der Regel werden die vereinbarten Gebühren im Voraus verlangt.

e) Inwieweit gewährt das Gastland Prozesskostenhilfe?

Auf begründeten Antrag kann das Gericht die Gerichtskosten ganz oder teilweise erlassen. Diese Regelung gilt jedoch nur für V.A.E. Staatsangehörige. Kann ein Beklagter wegen Arbeitsunfähigkeit nicht für die Anwaltskosten aufkommen, steht es im Ermessen des Gerichts, ihm einen Anwalt beizuordnen.

f) Bestehen im Gastland andere geeignete Institutionen, die sich mit Rechtsverfolgung befassen oder Beratungstätigkeit gegen Gebühren (z.B. Handelskammer etc.) übernehmen? Gibt es Wohltätigkeitsinstitutionen, die bestimmte kostenlose Beratungen gewähren?

Wohltätigkeitsorganisationen, die bestimmte kostenlose Rechtsberatungen gewähren, gibt es nicht. Örtliche Industrie-und Handelskammern sind bei handelsrechtlichen Streitigkeiten nur vermittelnd tätig. Eine Beratungstätigkeit gegen Gebühr üben sie nicht aus.



Al Sharif Advocates & Legal Consultants

International Section

Rechtsanwalt Jörg Seifert
48 Burj Gate - Sofitel Hotel Downtown Business Tower, 7th Floor, Shaikh Zayed Road (Burj Khalifa/Dubai Mall Metro Station)

P.O. Box 8867

Dubai
Tel.: +971 (0) 4 348 8808
Fax: +971 (0) 4 348 1230
Mobile: +971-50 636 7443
E-Mail: seifert@dubai-lawyer.com

Webseite: www.dubai-lawyer.com

www.dubai-wirtschaftsrecht.de

www.dubai-immobilienrecht.de

Fachrichtung:

- Umsetzung von Investitionsvorhaben in den VAE und den anderen Ländern des

Golfkooperationsrats

- Unternehmensgründungen

- Gesellschaftsrecht

- Handelsrecht

- Handelsvertreterrecht

- Immobilienrecht

- Gewerblicher Rechtsschutz

- Doppelbesteuerungsabkommen

- Öffentliches Auftragswesen

- Arbeitsrecht

- Mediation / Arbitration

- Prozessvertetung:

Zivilrecht und Strafrecht

Als lokale Kanzlei ist Al Sharif Advocates & Legal Consultants- im Gegensatz zu in den VAE ansässigen ausländischen Kanzleien, die lediglich als Legal Consultancies lizensiert werden können- bei allen Gerichten der VAE zugelassen und somit in der Lage, die Interessen seiner Mandanten direkt vor Gericht zu vertreten.


Korrespondenzsprachen:
Deutsch, Englisch

Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare

zur Ausbildung aufzunehmen: nein

Alzarooni Law Office

Ansprechpartner: Faisal Alzarooni

Business Bay, Clover Bay Tower

Office 301

Dubai

Mobile: +971 (0) 52 115 5768

E-Mail: info@faisalalzarooni.com

Webseite: www.faisalalzarooni.com


Fachrichtung:

- Strafrecht (Criminal Law)


Korrespondenzsprachen:
Englisch, Arabisch

Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare

zur Ausbildung aufzunehmen: nein

AMERELLER Legal Consultants

Rechtsanwalt / Dr. Jochen Murach

One By Omniyat, Office 1402

Happiness Street, Business Bay
P.O. Box 97706
Dubai

Tel + 971 (0) 4 432 3671
Fax + 971 (0) 4 432 3673

E-Mail: murach@amereller.com

dubai@amereller.com

Webseite: www.amereller.com

Fachrichtung:

- Wirtschaftsrecht

- Gesellschaftsrecht in den VAE und arabischen Ländern

Strafrecht: nein

Expertise bei Ausreisesperren: ja

Korrespondenzsprachen:
Deutsch, Englisch

Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare

zur Ausbildung aufzunehmen: ja

Anders Legal Consultancy LLC

Dr. Ines Anders


Sama Tower, Büro 806, Sheikh Zayed Road

P.O. Box 333 558

Dubai

Telefon: +971 (0) 4 327 5888

Fax: +971 (0) 4 327 5999

E-Mail: info@anders.ae

Webseite: www.anders.ae

www.dubaifirmengruendung.de


Fachrichtung:

- Handels- und Gesellschaftsrecht, insb.
Gründung, Umstrukturierung und Auflösung
von Niederlassungen

- Handelsvertreterrecht

- Arbeitsrecht

- Mietrecht

- Immobilienrecht

Strafrecht & Ausreisesperren: nein

Korrespondenzsprachen:

Deutsch und Englisch

Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare

zur Ausbildung aufzunehmen: nein


Daburon & Partners Legal Consultants LLP.

Rechtsanwalt / Notar: Herr Dr. Clemens Daburon, Frau Sali Jumah, Herr Patrick Jossr, Herr David Fabry, Frau Eva Haushofe

Straße/Postfach: Office 604, 6th Floor Sky Tower,

Al Reem Island, Abu Dhabi Global Market Square,

Abu Dhabi, UAE

Postleitzahl. Stadt: Abu Dhabi

Telefon: +971-2 586 2099

Fax: +971-2-694 8666

E-Mail: info@daburon-partners.com

Webseite: www.daburon-partners.com

Fachrichtung:

- Wirtschaftsrecht

- Gesellschaftsrecht

- Vertragsrecht

- Arbitration

- Beratung bei Gerichtsverfahren (in Zivil-, Handels, Arbeits- und Strafrechtsangelegenheiten)

Strafrecht: ja

Expertise bei Ausreisesperren: ja

Korrespondenzsprachen:

Deutsch, Arabisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch

Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja

emltc
(Emerging Markets – Legal. Tax. Compliance.)

Dr. Constantin Frank-Fahle, LL.M.

Marcel Trost

emltc Ltd. – Abu Dhabi

Al Sila Tower, 24th Floor
ADGM Square, Al Maryah Island
Abu Dhabi, United Arab Emirates

Telefon: +971 (0) 2 694 853

emltc DMCC - Dubai

Jumeirah Business Center 3, Office 2804
Cluster Y, Jumeirah Lakes Towers
Dubai, United Arab Emirates

Telefon: +971 (0)4 422 9331

E-Mail: frank-fahle@emltc.com

trost@emltc.com

Homepage: www.emltc.com


Fachrichtungen:

- Steuerrecht bzw. Steuerberatung

- Handels- und Gesellschaftsrecht (Gründung, Restrukturierung und Auflösung von Niederlassungen und Gesellschaften)

- Handelsvertreterrecht

- Arbeitsrecht

- Vertragsrecht

- Öffentliches Auftragswesen (Lokalisierung – In-Coutnry Value)

- Immobilienwirtschaftsrecht

- Schieds- und Gerichtsverfahren

Strafrecht: nein

Korrespondezsprachen: Deutsch, Englisch, Sparnisch, Französich, Finnisch, Schwedisch, Hindi

Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja

Halder & Partner Rechtsanwälte

RA Joern Hadler

RA Oliver Füllgraf, LL.M.

Maitre / Samia Bouchrida

Sheikh Rashid Bin Saeed Al Maktoum Street (Old Airport Road); opp. WTC

Abu Dhabi Island – Abu Dhabi

Telefon: + 971 (0) 2 621 90 50

Mobile: + 971 (0) 50 662 50 64

E-Mail: Abudhabi@hadlerpartner.com

Webseite: www.hadlerpartner.com

Fachrichtungen:

- Int. Wirtschaftsrecht

- Gründung von Unternehmen On-shore

Und Off-schore

- Arbeitsrecht Golf-Region – GCC

- Marken und Patente

- Transportrecht, Maritime Law; Intermodal

- Öffentliches Auftragswesen, Vergaberecht

- Rechtsberatung in Konsular- und

Strafrechtsfällen

Korrespondenzsprachen:

Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch

Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja

Meyer-Reumann & Partners

Park Place Tower Office 503

Dubai

Telefon: +971 (0) 4 33 17 110

E-Mail: dubai@meyer-reumann.com

Webseite: www.meyer-reumann.com

Fachrichtungen:

- Handelsrecht der Golfstaaten

- Handels- und Gesellschaftsrecht

- Arbeitsrecht

- Steuerrecht

- Erb- und Familienrecht

- Vertragsrecht

- Öffentliche Ausschreibungen

- Schiedsgerichtbarkeit

- Steuerrecht (Thema Doppelbesteuerung EU / GCC)

- Warenzeichen- und Patentrecht

- Wirtschaftsrecht (VAE, Saudi-Arabien, Qatar, Oman)

Strafrecht: nein

Expertise bei Ausreisesperren: nein

Korrespondenzsprachen:

Deutsch, Englisch, Arabisch, Italienisch

Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare

zur Ausbildung aufzunehmen: ja

MIDEAST Law

Rechtsanwalt & Advocate (DIFC, Dubai)

in association with Moaza Al-Khadar

Dr. iur. Christian Ule, Managing Partner, Rechtsanwalt (Frankfurt) & Advocates (DIFC, Dubai)

Aspect Tower, Zone A -Suite 3401

The Executive Towers, P.O.Box 118212 Business Bay,

Dubai

Telefon: +971 (0) 4 443 3013

Mobile: +49 (0) 177 524 11 24 (Germany)

E-Mail: ule@mideastlaw.de

Web: www.mideastlaw.de


Fachrichtungen:

- Wirtschaftsrecht

- Handels- und Gesellschaftsrecht

- Vertragsrecht

- Öffentliche Ausschreibungen

- Bau- und Immobilienrecht

- Arbeitsrecht

- Vertriebsrecht

- Vertretung vor Dubai Courts

- Schiedsverfahren

- Ausreisesperren

Strafrecht: nein

Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Arabisch, Französisch, Spanisch

Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare

zur Ausbildung aufzunehmen: nein

Rechtsanwalt / Notar Roedl and Partner (Dubai Branch)

Frau Rechtsanwältin Frau Nicola Lohrey

Bay Square, Building 11, Office 404 & 407,

Business Bay,

PO Box 23297

Dubai, U.A.E.

Phone: +971 (0) 4 295 00-20

E-Mail: Nicola.lohrey@roedl.com

Web: www.roedl.com

Fachrichtungen:

- Handels- und Gesellschaftsrecht, insb.

Gründung, Umstrukturierung und Auflösung

von Niederlassungen

- Gewerblicher Rechtsschutz

- Doppelbesteuerungsabkommen

- Öffentliches Auftragswesen

- Arbeitsrecht

- Steuerrecht

- Vertragsrecht

- Immobilienrecht, Baurecht, Werkvertragsrecht

- Internationales Privatrecht

Strafrecht: ja, mit lokalen Kooperationspartnern

Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch,

Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare

zur Ausbildung aufzunehmen: Ja

Schlüter Graf Legal Consultants

Ansprechpartner: Andrés Ring

One by Omniyat Tower (Business Bay)

Office P5-01

P.O.Box 29337

Dubai

Telefon: +971 (0) 4 431 3060

Fax: +971 (0) 4 431 3050

E-Mail: andreas.ring@schlueter-graf.com

Webseite: www.schlueter-graf.com

Fachrichtungen:

- Handels- und Gesellschaftsrecht

- Handelsvertreterrecht

- Compliance & Investigation

- Unternehmensgründung

- Vertragsgestaltung

- Arbeitsrecht und Entsendungsrecht

- Gewerblicher Rechtsschutz

- Immobilien- und Baurecht

- Internationales Privatrecht

- Steuerrecht

- Schiedsverfahren und Betreuung von Gerichtsverfahren

- Vergaberecht

- Lokalisierungsprogramme

Strafrecht: ja (Wirtschaftskriminalität)


Korrespondenzsprachen:
Deutsch, Englisch, Spanisch,

Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare

zur Ausbildung aufzunehmen: ja


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