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Merkblatt für die Ausstellung eines Personalausweises

13.07.2021 - Artikel

Anträge auf Ausstellung eines Personalausweises können nur bei persönlicher Vorsprache des Antragstellers und nach vorheriger Terminvereinbarung im Generalkonsulat Dubai gestellt werden. Auch minderjährige Passbewerber müssen persönlich in Begleitung des/der Sorgeberechtigten erscheinen. Ab Vollendung des 16. Lebensjahres können Anträge selbstverantwortlich und ohne Zustimmung des/der Sorgeberechtigten gestellt werden.

Bitte legen Sie bei Antragstellung folgende Unterlagen im Original mit jeweils einer Kopie vor:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (einfach – keine Kopie erforderlich)
  • zwei gleiche biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate (vgl. Fotomustertafel)
  • Geburtsurkunde (bei nicht-deutschen Urkunden s. Legalisation)
  • Heiratsurkunde bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Antragstellern und soweit zutreffend Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten (bei nicht-deutschen Urkunden s. Legalisation)
  • bisheriger Reisepass
  • gültige Aufenthaltserlaubnis für die VAE (Residence Visum)
  • ggf. Abmeldebescheinigung der Meldebehörde des letzten deutschen Wohnsitzes (wenn ein solcher im Personalausweis als Wohnsitz eingetragen ist)
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde bzw. Beibehaltungsgenehmigung
  • ggf. Nachweis über Führung eines akademischen Grades

Minderjährige Passbewerber legen bei Antragstellung bitte folgende Unterlagen im Original mit jeweils einer Kopie vor:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular für Minderjährige (einfach – keine Kopie)
  • die oben genannten Unterlagen und zusätzlich
  • Reisepässe beider Eltern
  • Heiratsurkunde der Eltern bzw. Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils
  • ggf. Nachweis über Aufenthaltsbestimmungsrecht

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich online über das Terminvergabesystem auf unserer Webseite: Terminbuchung Generalkonsulat Dubai


Bearbeitungsdauer / Abholung des Personalausweises

Die Bearbeitungsdauer beträgt 6 Wochen.

Sie werden bei Antragstellung darüber informiert, wann der Personalausweis abgeholt werden kann. Bitte bringen Sie hierzu Ihren bisherigen Personalausweis (oder Reisepass, falls Sie noch keinen Personalausweis besitzen) mit.

Die Abholzeiten im Generalkonsulat Dubai sind von sonntags bis donnerstags von 9:00 bis 10:00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung.

PIN-Brief

Zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion erhält jeder Antragsteller, der bei Antragstellung älter als 15 Jahre und 9 Monate ist, von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält.

Das Generalkonsulat Dubai darf den PIN-Brief grundsätzlich nur persönlich an den Antragsteller aushändigen. Die Ausgabe an eine Person mit Abholvollmacht ist unzulässig. Eine postalische Weiterleitung des PIN-Briefs im Ausland kann nicht erfolgen.

Online-Ausweisfunktion

Für alle seit Juli 2017 ausgestellten Personalausausweise ist die Online-Ausweisfunktion aktiviert. Was das bedeutet, wie das System funktioniert und wie Sie es nutzen können, erfahren Sie im Personalausweisportal in der Broschüre des Bundesinnenministeriums.

Gebühren



kein Meldewohnsitz in Deutschland (Vorlage Abmeldebescheinigung)
Meldewohnsitz in Deutschland

Personalausweis für Antragsteller ab 24 Jahre

Gültigkeit: 10 Jahre
58,80 EUR*
71,80 EUR*

Personalausweis für Antragsteller unter 24 Jahre

Gültigkeit: 6 Jahre
52,80 EUR*
65,80 EUR*

* Die anfallenden Gebühren können im Generalkonsulat Dubai ausschließlich bar in AED (zum jeweiligen Tageskurs) gezahlt werden.

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