Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Notfall

27.06.2021 - Artikel

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Der Amtsbezirk des Generalkonsulats in Dubai erstreckt sich auf das gesamte Territorium der Vereinigten Arabischen Emirate einschließlich des Emirats Abu Dhabi. Sie erreichen das Generalkonsulat wie folgt:

Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr, Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

weitere Termine nach Vereinbarung

Die Botschaft in Abu Dhabi bietet keine konsularischen Dienstleistungen an.

In dringenden konsularischen Notfällen deutsche Staatsangehörige betreffend – keine Visaauskünfte – erreichen Sie den Bereitschaftsdienst der Vertretungen nach Dienstschluss bis 24:00 Uhr unter den Nummern:

Bereitschaftsdienst: +971 (0)50 650 4134 und +971 (0)50 621 6291

Hilfe durch Ihre deutsche Auslandsvertretung

Was kann/darf eine Auslandsvertretung tun?

  • Ihnen bei Passverlust ein Reiseersatzpapier (vorläufiger Reisepass oder Reiseausweis als Passersatz) zur Rückkehr in das Bundesgebiet ausstellen,
  • Ihnen bei Geldverlust Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten oder Freunden zu Hause vermitteln und schnelle Überweisungswege aufzeigen (z.B. mit Western Union u.a.),
  • Ihnen bei Bedarf die Kontaktdaten hier bekannter Anwälte, Ärzte, Dolmetscher / Übersetzer benennen,
  • im Falle einer Festnahme auf Wunsch Ihre Angehörigen unterrichten,
  • im Todesfall eines deutschen Staatsangehörigen die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen und bei der Erledigung der Formalitäten vor Ort behilflich sein,
  • im Falle von Schwierigkeiten mit lokalen Behörden vermittelnd tätig werden.

Was eine Auslandsvertretung nicht tun kann/darf:

  • Führerscheinersatzpapiere ausstellen,
  • Ihre offenen Hotelschulden, Bußgelder, Krankenhauskosten o.ä. bezahlen,
  • Ihnen bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren,
  • in laufende Gerichtsverfahren für Sie eingreifen oder örtlichen Behörden Weisungen erteilen,
  • für Sie anwaltliche Tätigkeiten wahrnehmen, Ihnen Rechtsberatung gewähren oder Sie vor Gerichten vertreten,
  • als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken tätig werden,
  • die Kosten einer Such- und Rettungsaktion übernehmen,
  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen.

Weitere Informationen finden Sie auch hier.

Geldbeschaffung

Wenn Ihnen Bargeld gestohlen wurde, Sie aber noch eine Kreditkarte besitzen, können Sie an vielen Geldautomaten in den Vereinigten Arabischen Emiraten Bargeld erhalten. Die Gebühren hängen von der kontoführenden Bank in Deutschland ab.

Es gibt außerdem die besonders für Notfälle geeignete Möglichkeit, sich über Western Union aus Deutschland schnell Geld überweisen zu lassen:

Eine Person zahlt entweder online über Westernunion oder bei einer Einzahlungsstelle die gewünschte Geldsumme ein. Nach Geldeinzahlung erhält der Absender eine Bestätigungsnummer (MTCN), die er dem Begünstigten zukommen lassen muss. Mit dieser MTCN kann der Begünstigte bereits nach wenigen Minuten das Geld an einer Auszahlungsstelle im Ausland entgegennehmen. Hierfür muss neben der MTCN ein Lichtbildausweis (z.B. Reisepass) vorgelegt werden.

Sperrung von Kreditkarten/Reisechecks/Handykarten

Wenn Ihre Kreditkarte etc. gestohlen wurde, sollten Sie diese sofort unter folgender zentraler Telefonnummer sperren lassen (24 h):

0049 / 30 4050 4050

Notfallnummern in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Weitere Informationen rund um die Medizinische Versorgungfinden Sie auf unserer Webseite.


nach oben