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Merkblatt Eheschließung in den Vereinigten Arabischen Emiraten

17.06.2021 - Artikel

Die nachfolgenden Hinweise beruhen auf den Erfahrungen der deutschen Auslandsvertretungen in den VAE und sollen als erste Orientierungshilfe für deutsche Staatsangehörige dienen, die in den VAE die Ehe schließen wollen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Es wird den Verlobten daher empfohlen, rechtzeitig (mindestens sechs Monate vorher) bei dem örtlichen Trauungsorgan verbindliche Auskünfte zu den genauen Formalitäten einzuholen.

Deutsche, die sich legal in den Vereinigten Arabischen Emiraten aufhalten (auch Touristen), können in den VAE heiraten. Für Christen besteht die Möglichkeit der Eheschließung in einer der örtlichen Kirchen. Ein wesentlicher Unterschied zu einer kirchlichen Trauung in Deutschland liegt darin, dass die kirchliche Trauung in den VAE keine standesamtliche Trauung voraussetzt, sondern diese ersetzt. Eheschließungen vor Konsularbeamten einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Generalkonsulat) sind nicht zulässig.

Evangelische Gemeinde deutscher Sprache in den V.A.E. (Pfarrer Roth, Christ Church Jebel Ali)

Telefon: +971 (0)50 996 9463

E-Mail: evangelischegemeindevae@gmail.com

Webseite: http://www.kirchevae.com/hochzeit/

St. Andrew’s Church (Reverend Canon Andrew Thompson)

Telefon: +971 (0)2 446 1631

E-Mail: secretary@standrewauh.org

Webseite: http://standrewauh.org/life-events/weddings/

St Joseph’s Cathedral

Telefon: +971 (0)2 446 1929

E-Mail: info@stjosephsabudhabi.org

Webseite: http://www.stjosephsabudhabi.org/sacraments/#marriage

Unter bestimmten Voraussetzungen können Ehen auch vor einem Scharia Gericht geschlossen werden. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des UAE Government.

Vor Eheschließung

Zuerst benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Hierunter versteht man eine amtliche Bescheinigung, dass dem Eheschluss kein Ehehindernis, z.B. eine Vorehe oder ein Eheverbot, entgegensteht.

Die Zuständigkeit für die Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses liegt beim Standesamt an Ihrem zuletzt gemeldeten deutschen Wohnsitz. Hatten Sie noch nie einen Wohnsitz in Deutschland, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Es empfiehlt sich, vor Zusammenstellung aller Dokumente unmittelbar mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung zu treten und zu klären, welche Unterlagen dort vorzulegen sind.

Zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (zweifach)
  • beglaubigte Passkopien beider Verlobter
  • Geburtsurkunden beider Verlobter
  • Ledigkeitsnachweis und ggf. auch eidesstattliche Erklärung zum Familienstand des/der Verlobten
  • ggf. Nachweise zu früheren Ehen / Lebenspartnerschaften der Eheschließenden
  • (Nachweise zur Eheschließung / Lebenspartnerschaft und deren Auflösung)
  • Meldebescheinigung bzw. Abmeldebestätigung vom (letzten) deutschen Wohnsitz

Bitte legen Sie die Unterlagen im Original oder beglaubigter Kopie vor und fertigen jeweils zusätzlich zwei Kopien an. Die Originale erhalten Sie wieder zurück, ein Satz der Kopien wird beglaubigt und an das zuständige Standesamt weitergeleitet. Ein Satz der Fotokopien verbleibt bei unseren Akten.

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

Form der Urkunden

Urkunden aus den Vereinigten Arabischen Emiraten müssen durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung legalisiert sein. Ausländische Urkunden aus Drittstaaten müssen mit dem Legalisationsvermerk der deutschen Auslandsvertretung im Ausstellerstaat oder bei Urkunden aus Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens mit einer Apostille des ausstellenden Staates vorgelegt werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Webseite unter Internationaler Urkundenverkehr

Übersetzung der Urkunden

Fremdsprachige Urkunden müssen grundsätzlich von einem anerkannten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt sein. Wenn Sie eine Übersetzung benötigen, beachten Sie bitte den Link auf unserer WebseiteÜbersetzer und Dolmetscher

Bitte beachten Sie, dass unvollständige Anträge nicht bearbeitet werden können.

Terminvereinbarung / Gebühren

Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich online über das Terminvergabesystem auf unserer Webseite: Terminbuchung beim Generalkonsulat Dubai

Gemäß Auslandskostenverordnung fallen bei den Auslandsvertretungen die folgenden Gebühren an:

  • Unterschriftsbeglaubigung: 79,60 Euro
  • Legalisation: 31,20 Euro
  • beglaubigte Fotokopie: 25,70 Euro

Diese Gebühren können im Generalkonsulat Dubai ausschließlich bar in AED (zum jeweiligen Tageskurs) gezahlt werden.

Darüber hinaus erhebt das zuständige Standesamt eine Gebühr für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses. Diese Gebühren unterliegen dem jeweiligen Landesrecht. Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nur nach Vorkasse. Die Antragsteller erhalten dafür gesondert eine entsprechende Benachrichtigung mit den erforderlichen Bankverbindungsdaten.

Die Bearbeitungsdauer hängt vom zuständigen Standesamt ab und dauert in der Regel 6 – 8 Wochen. Die Auslandsvertretungen haben hierauf keinen Einfluss.

Konsularische Bescheinigung / eidesstattliche Versicherung

Sofern der emiratische Standesbeamte eine konsularische Bescheinigung verlangt, beachten Sie bitte, dass das Generalkonsulat in Dubai eine solche nur auf der Grundlage des standesamtlichen Ehefähigkeitszeugnisses ausstellen kann.

Einige der örtlichen Trauungsorgane akzeptieren eine eidesstattliche Erklärung der Braut und/oder des Bräutigams, in der sie/er selbst versichert, ledig bzw. geschieden zu sein. Diese Erklärung kann im Generalkonsulat nach persönlicher Terminvereinbarung

beurkundet werden.

Nach Eheschließung

Eine in den VAE nach Ortsrecht geschlossene Ehe ist in der Bundesrepublik Deutschland gültig und kann auf Antrag in einem deutschen Eheregister nachbeurkundet werden. Ggf. muss zur Führung eines gemeinsamen Ehenamens eine gesonderte Namenserklärung abgegeben werden (s. Merkblatt „Eheregister“).


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