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Rund um den Führerschein
Fahren mit deutscher Fahrererlaubnis in den VAE
Touristische Aufenthalte (visumfrei bis zu drei Monaten)
Grundsätzlich werden EU-Führerscheine in den VAE anerkannt. In der Praxis wird, abhängig von der Mietwagenfirma und dem Standort, jedoch häufig ein internationaler Führerschein verlangt, den Sie sich bei Ihrer Heimatbehörde ausstellen lassen können. Sofern der EU-Führerschein akzeptiert wird, ist oft eine Übersetzung vorzulegen. Bitte erkundigen Sie sich dazu vor der Einreise in die VAE bei der Mietwagenfirma. Weder das Generalkonsulat in Dubai noch die Botschaft in Abu Dhabi können internationale Führerscheine ausstellen.
Längerfristige Aufenthalte
Sofern Sie zu einem längerfristigen Aufenthalt (z.B. Arbeitsaufnahme) in die VAE einreisen, müssen Sie nach Erteilung der VAE Aufenthaltserlaubnis Ihren Führerschein umschreiben lassen. Bei Wohnsitzannahme in den VAE gilt das Fahren ohne lokalen Führerschein als „Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis“, so dass Ihnen bei einer Polizeikontrolle eine empfindliche Strafe droht, im Falle auch eines unverschuldeten Unfalls der Versicherungsschutz gefährdet ist und Sie daraus resultierende Kosten unter Umständen selbst tragen müssen.
Umschreibung
Folgende Dokumente sind nach Kenntnis der deutschen Auslandvertretung bei der VAE Führerscheinbehörde vorzulegen
- Arbeitgeberschreiben über die Aufenthaltserlaubnis (Original + Kopie)
- ausländischer Führerschein (Original + Kopie)
- arabische Übersetzung des Führerscheins (s. Übersetzer und Dolmetscher)
- ein Passbild
Verbindliche Auskünfte zu Gebühren und Öffnungszeiten erteilt die im jeweiligen Emirat zuständige Behörde (Drivers Licensing Department). Diese Behörde stellt auf Basis eines emiratischen Führerscheines auch internationale Führerscheine aus.
Beantragung eines Ersatzführerscheines oder eines internationalen Führerscheines in Deutschland auf Basis eines deutschen Führerscheines
Deutsche Auslandsvertretungen können keine (Ersatz-)Führerscheine ausstellen.
Für den Antrag auf Erteilung eines Ersatzführerscheins oder eines internationalen Führerscheines wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige innerdeutsche Führerscheinstelle/Kfz-Behörde. Sofern Sie einen Wohnsitz in Deutschland haben, ist die Kfz-Behörde Ihres Wohnsitzes zuständig, haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, liegt die Zuständigkeit bei der Kfz-Behörde, die den Führerschein seinerzeit ausgestellt hat.
Das Verfahren für die Antragstellung aus dem Ausland ohne persönliches Erscheinen bei der Führerscheinstelle ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich geregelt. Meist sind auf der Website der jeweiligen Führerscheinstelle Hinweise zum Verfahren zu finden.
Bitte lassen Sie sich Ihren neu ausgestellten Führerschein möglichst direkt mit Kurierservice (FedEx, DHL, etc.) zuschicken. Durch das inzwischen übliche elektronische Nachverfolgungssystem im Internet sind diese Zustellwege auch ins Ausland zuverlässig. Sofern die innerdeutsche Behörde den Führerschein zur Aushändigung an das Generalkonsulat in Dubai weiterleitet, muss im Anschreiben Ihre E-Mailadresse genannt sein unter der das Generalkonsulat Sie nach Erhalt erreichen kann.