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Merkblatt Vaterschaftsanerkennung

25.02.2021 - Artikel

Anerkennung einer Vaterschaft

Dieses Merkblatt gibt Hinweise für eine Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht, ausgehend von der Fallkonstellation, dass der deutsche Vater zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet war/ist.

Ist die Mutter eines Kindes im Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, besteht aus deutscher Sicht keine Vaterschaft für das Kind. Zur Geltendmachung der Abstammung vom deutschen Vater ist daher eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich, zu deren Rechtswirksamkeit die Mutter ihre Zustimmung erteilen muss. Beide Erklärungen sind persönlich abzugeben, eine Stellvertretung bzw. Bevollmächtigung ist nicht möglich.

Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung der Mutter müssen öffentlich beurkundet werden. Dies ist auch in getrennten Schritten möglich. In Deutschland kann die Beurkundung bei einem Standesamt, Jugendamt oder Notariat, in den VAE durch das Generalkonsulat in Dubai erfolgen. Die Erklärungen können schon vor der Geburt – pränatal – abgegeben werden.

Für die Vorbereitung der Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung und/oder der Zustimmungserklärung der Mutter durch eine deutsche Auslandsvertretung werden i.d.R. folgende Unterlagen und Angaben benötigt:

  • Geburtsurkunde des Kindes – bei pränataler Anerkennung ein ärztliches Attest über die Schwangerschaft
  • gültige Reisepässe der Eltern sowie vollständige Wohnanschriften beider Elternteile
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Ledigkeitsnachweis der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt – ggf. Heiratsurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des verstorbenen Ehemannes
  • ggf. Kopie der bereits in Deutschland abgegebenen Erklärung(en)
  • ggf. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit der Eltern (z.B. die Einbürgerungsurkunde, falls die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt erworben wurde)

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Bitte setzten Sie sich zur Beratung und Terminvereinbarung mit der Konsularabteilung des Generalkonsulates Dubai (

) in Verbindung.

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