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Rückumzug nach Deutschland (Übersiedlungsgut)
Wenn Sie nach einem längeren Aufenthalt aus einem Nicht-EU-Land, zB aus den VAE, mit Ihrem Hausrat und persönlichen Hab und Gut (sog. Übersiedlungsgut) nach Deutschland zurückkehren, ist dieses unter bestimmten Voraussetzungen von Einfuhrabgaben befreit. Als Nachweis für die Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes kommen insbesondere in Betracht eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, wie lange der Beteiligte im Ausland gewohnt hat, ferner ausländische Miet- und Arbeitsverträge, die den Auslandsaufenthalt belegen und eine Meldebescheinigung, ein Miet- oder Arbeitsvertrag oder dergleichen zum Nachweis der Wohnsitznahme im deutschen Teil des Zollgebiets.
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