Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Rentenangelegenheiten, Lebensbescheinigung
Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com
Lebensbescheinigung
Die Träger der deutschen Rentenversicherung verlangen für Rentenbezieher mit Wohnsitz im Ausland die jährliche Vorlage einer sogenannten „Lebensbescheinigung“. Die Lebensbescheinigung kann vom Generalkonsulat in Dubai bestätigt werden. Dazu ist die persönliche Vorsprache des Rentenempfängers unerlässlich.
Lebensbescheinigung für Rentenzwecke
Besteuerung von Renten
Seit dem 1. Januar 2005 gelten neue Bestimmungen zur Besteuerung von Renten. Dies betrifft auch Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland. Wenn Sie keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, aber Rentenzahlungen erhalten, ist das Finanzamt Neubrandenburg (siehe Link unten) für Sie zuständig. Anhand Ihrer Steuererklärung prüft das Finanzamt unter Berücksichtigung der mit Deutschland geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen, ob und wie viel Steuern Sie in Deutschland zahlen müssen.