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Führungszeugnisse

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Deutsche Führungszeugnisse

Wer in Deutschland keinen Wohnsitz hat, kann ein polizeiliches Führungszeugnis beim Bundeszentralregister beantragen. Die Unterschrift auf dem Antragsformular muss vom Generalkonsulat Dubai beglaubigt werden.

Antworten auf Fragen zum Führungszeugnis sowie ein Antragsformular zum Herunterladen gibt es auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz:

Polizeiliches Führungszeugnis

Sie können montags bis mittwochs von 9 bis 10 Uhr im Generalkonsulat Dubai zur Bestätigung Ihrer Unterschrift ohne Termin bei uns vorsprechen. Bitte prüfen Sie vorab über unsere Website, ob das Generalkonsulat am jeweiligen Tag geöffnet hat.

Zur Vorsprache an anderen Tagen/ Uhrzeiten buchen Sie bitte einen Termin

Zu Ihrem Termin bringen Sie bitte das ausgefüllte Formular, Ihren gültigen Reisepass sowie Ihre Emirates ID mit.

Die anfallenden Gebühren können im Generalkonsulat in Dubai mit Kreditkarte in € (es können zusätzliche Gebühren des jeweiligen Geldinstituts anfallen; nur physische Kreditkarte, nur MasterCard oder Visa, keine Debit- oder Girokarte) oder bar in AED (zum aktuellen Wechselkurs) bezahlt werden.

Emiratische Führungszeugnisse

Sollten Sie gebeten werden, ein lokales Führungszeugnis vorzulegen („Police Clearance Certificate“), können Sie dieses bei den zuständigen emiratischen Behörden zu beantragen. Informationen dazu finden sich auf der Website der Regierung der VAE.

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