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Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für die VAE

Foto eines Formulars

Foto eines Formulars, © picture-alliance/ ZB

Artikel

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass alle Auskünfte zu aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Fragen durch die Botschaft Abu Dhabi, das Generalkonsulat Dubai und andere deutsche Behörden immer nur ohne Gewähr erfolgen können, da es sich hierbei um Auskünfte über emiratisches Recht handelt. Dieses kann sich kurzfristig ändern, ohne dass die deutschen Behörden davon rechtzeitig erfahren.

Insbesondere wenn Sie sich in Deutschland aufhalten, richten Sie Ihre aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Fragen deshalb zuerst an die Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin. Siehe
Botschaft der VAE in Berlin
Alternativ können Sie sich mit Fragen zur Aufenthaltserlaubnis für die VAE an die Einwanderungsbehörde (Ministry of Interior Naturalization & Residency Administration)wenden.
Mit Fragen zur Arbeitsgenehmigung für die VAE wenden Sie sich an das Arbeitsministerium (Ministry of Human Ressources and Emiratisation).

Daneben gibt es beim Bundesverwaltungsamt in Köln die Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige, u.a. mit umfangreichen Informationen zu ausländischem Recht. Siehe
Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige
Mit Hilfe des Internets und gut sortierten Buchhändlern finden Sie außerdem auch kommerzielle Veröffentlichungen, die sich mit dem Thema Auswanderung und Arbeitsaufnahme in den VAE beschäftigen - meist in englischer Sprache und häufig mit Schwerpunkt auf dem Emirat Dubai.

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