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Konsularische Bescheinigung

Foto eines Stempels

Foto eines Stempels © colourbox

07.10.2026 - Artikel

Eine konsularische Bescheinigung ist ein Dokument, in dem das Generalkonsulat überprüfbare Tatsachen bestätigt.

Bescheinigungen können von emiratischen aber auch von deutschen Behörden verlangt werden.

Für die Ausstellung einer Bescheinigung müssen Sie dem Generalkonsulat die jeweiligen Tatsachen nachweisen, beispielsweise durch geeignete Dokumente.

Gebührenfreie Bescheinigungen

  • Grenzübertrittsbescheinigungen

Wenn Sie sich ohne einen erforderlichen Aufenthaltstitel in Deutschland aufgehalten haben, kann die zuständige Ausländerbehörde Sie zur Ausreise auffordern und darüber einen formalen Nachweis in Form einer Grenzübertrittsbescheinigung verlangen. Hierzu erhalten Sie von der Ausländerbehörde ein Formular, dass Sie entweder bei Ausreise aus dem Schengener Raum bei der Bundespolizei oder bei der deutschen Auslandsvertretung an Ihrem Wohnort abgeben müssen.

Hierfür ist eine persönliche Vorsprache unter Vorlage eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises und der Bordkarten bzw. der Flugbuchung erforderlich. Das müssen Sie selbständig an die zuständige Ausländerbehörde weiterleiten.

Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt gebührenfrei.

Für die Ausstellung einer Grenzübertrittsbescheinigung können Sie ohne Termin montags, dienstags und mittwochs zwischen 09:00 und 10.00 Uhr kommen.

  • Lebensbescheinigungen

Die Deutsche Rentenversicherung kann Ihre Rente nur zahlen, wenn sie weiß, dass Sie noch leben. Wohnen Sie im Ausland, bestätigen Sie dies mithilfe eines digitalen Lebensnachweises. In Ausnahmefällen kann auch eine Lebensbescheinigung in Papierform auf dem durch die Rentenkasse zur Verfügung gestellten Formular erteilt werden. Dafür können Sie ohne Termin montags, dienstags und mittwochs zwischen 09:00 und 10.00 Uhr zum Generalkonsulat Dubai kommen. Bringen Sie bitte das ausgefüllte Formular mit.

  • Führerscheinbescheinigung

Für längere Aufenthalte (über 180 Tage) bzw. bei dauerhaftem Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten müssen Sie Ihren deutschen Führerschein umschreiben lassen. Zur Umschreibung benötigen Sie von Ihrer deutschen Auslandsvertretung eine Bescheinigung der einzelnen Führerscheinklassen.

Gebührenpflichtige Bescheinigungen

  • Mehrwertsteuer-Rückerstattung

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier. (Link zur Seite von MwSt)

  • Sperrkontoauflösung

Um eine konsularische Bescheinigung zur Auflösung eines Sperrkontos zu beantragen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail und legen Folgendes vor:

  • Kopie Ihres Reisepasses
  • Bestätigung des Sperrkontos (einschließlich Ihrer ID-Nummer)

Bitte geben Sie auch den Grund für die Aufhebung des Sperrkontos an und fügen Sie gegebenenfalls entsprechende Belege bei:

  • Visum abgelehnt (mit Angabe der Aktennummer oder einer Kopie des Ablehnungsbescheids)
  • Kein Visum beantragt
  • Visum abgelaufen und nicht genutzt

Bescheinigungen, die das Generalkonsulat nicht ausstellt

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass nicht alle durch emiratische Behörden geforderte Bescheinigungen ausgestellt werden können. Hierzu gehören:

  • Ledigkeitsbescheinigung

Der gegenüber den emiratischen Behörden korrekterweise zu erbringende Nachweis ist ein Ehefähigkeitszeugnis, das beim zuständigen Standesamt in Deutschland beantragt werden kann

  • Abstammungsnachweis

Der gegenüber den emiratischen Behörden korrekterweise zu erbringende Nachweis ist eine internationale Geburtsurkunde, das beim zuständigen Standesamt in Deutschland beantragt werden kann

  • Staatsangehörigkeitsnachweis

Der gegenüber den emiratischen Behörden korrekterweise zu erbringende Nachweis ist eine Staatsangehörigkeitsausweis, das beim Bundesverwaltungsamt in Deutschland beantragt werden kann. Üblicherweise reicht allerdings auch die Vorlage eines gültigen deutschen Reisepasses.

  • Namensführung

Der gegenüber den emiratischen Behörden korrekterweise zu erbringende Nachweis ist eine deutsche internationale Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde), die beim zuständigen Standesamt in Deutschland beantragt werden kann. Üblicherweise reicht allerdings auch die Vorlage eines gültigen deutschen Reisepasses. Zur Thematik des Geburtsnamens im Reisepass stellen wir dieses Merkblatt bereit.

  • Echtheitsbestätigung einer öffentlichen Urkunde

Zur Bestätigung der Echtheit einer deutschen öffentlichen Urkunde können die emiratischen Behörden auf die Vorlage einer Legalisation bestehen. Informationen zum Legalisationsverfahren finden Sie hier: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/606802-606802?openAccordionId=item-606178-5-panel und hier https://www.auswaertiges-amt.de/de/urkunden-2007718

Sollte eine andere Art der Bescheinigung von Ihnen verlangt werden, so schreiben Sie uns bitte über unser Kontaktformular. Wir beraten Sie dann gerne darüber, ob und wenn ja, welche Bescheinigung möglich ist, oder ob es einfachere Alternativen zu einer konsularischen Bescheinigung gibt.

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