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Nachzug zur subsidiär schutzberechtigten Familienangehörigen in Deutschland

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Enge Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige ledige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder) von in Deutschland lebenden subsidiär Schutzberechtigten können ein Visum zum Zweck des Familiennachzugs beantragen. Nachzugswillige Familienangehörige können sich auf dieser Internetseite für einen Termin zur Visumantragstellung anmelden:

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