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Bankgeschäfte – Identifikationsprüfung
Ergänzung des Geldwäschebekämpfungsgesetzes (GwG) vom 23.06.2017
Gemäß des Geldwäschebekämpfungsgesetzes sind Auslandsvertretungen nicht länger befugt, Identitätsprüfungen in Verbindung mit Kontoeröffnungen, Kreditvergaben oder vergleichbaren Bankangelegenheiten vorzunehmen. Das gilt auch für die Beantragung von Kreditkarten. Bitte kontaktieren Sie Ihre Bank und erfragen die weitere Vorgehensweise.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Sperrkonten für Studenten für den Nachweis der Lebensunterhaltskosten eines Ausländers im Visumverfahren. Weitere Informationen zu den Banken und Instituten, die Sperrkonten für Studenten anbieten, und dem Verfahren der Identitätsprüfung in den VAE finden Sie in dem nachstehenden Link.
Nur in dem Fall der Eröffnung eines Sperrkontos bei der Deutschen Bank ist eine Unterschriftsbeglaubigung durch das Generalkonsulat erforderlich. Hierfür vereinbaren Sie bitte einen Termin über das Terminvergabesystem auf unserer Webseite und legen folgende Unterlagen vor:
- Das ausgefüllte Antragsformular zur Kontoeröffnung
- Ihren gültigen Reisepass mit Kopie einschließlich der Unterschriftsseite
- Eine Kopie der Zulassung an Ihrer Universität bzw. Schule
Die Gebühr in Höhe von 20 EUR kann im Generalkonsulat Dubai ausschließlich bar in AED (zum jeweiligen Tageskurs) gezahlt werden.
Weitere Informationen
Revised procedures for ID checks for German banks Following the amendment of the German Money Laundering Act the German missions abroad can no longer notarize signatures or perform identity…