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Vorgehensweise im Falle eines Passverlustes – Ausreise über Dubai
Wenn Sie Ihren Reisepass, mit dem Sie in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) einreisten, verloren haben, benötigen Sie nicht nur ein neues deutsches Ausweisdokument (für Touristen und Durchreisende in der Regel ein „Reiseausweis als Passersatz“ zur Rückkehr nach Deutschland), sondern auch eine Ausreiseerlaubnis der VAE-Behörden.
Deutsche mit Wohnsitz in den VAE beantragen einen neuen Reisepass und den VAE-Aufenthaltstitel („residence“).
Gehen Sie bitte wie folgt vor:
Melden Sie den Verlust auf der Internetseite der Dubai Police oder in der Dubai Police App / Lost Certificate (Kosten: 70 AED, zahlbar per Kreditkarte).
Wichtig: Um den Reisepass als verloren/gestohlen melden zu können, müssen Ihnen die Daten des Reisepasses bekannt sein. Sollten Sie nicht über die Daten oder eine Kopie des Reisepasses verfügen, müssen Sie zunächst die ausstellende Behörde des Reisepasses kontaktieren und um Mitteilung der Daten bitten. Alternativ können Sie die Reisepass-Daten auch bei Ihrem Hotel erfragen, da beim Check-In regelmäßig eine Kopie des Reisepasses gefertigt wird.
Nach Erhalt der Passverlustanzeige kontaktieren Sie das Generalkonsulat Dubai über das Kontaktformular auf der Website des Generalkonsulats Dubai zwecks Termin-vereinbarung zur Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses oder eines Reiseausweises als Passersatz.
Das Antragsformular, unser Merkblatt und Angaben zu den Gebühren finden Sie auf unserer Website unter „Reisepass und Personalausweis“. Der Betrag in AED kann in bar oder per Kreditkarte bezahlt werden.
Außer der Verlustanzeige müssen dem Generalkonsulat Dubai noch folgende Unterlagen vorgelegt werden:
ausgefülltes Antragsformular Erwachsene bzw. Minderjährige
Passkopie oder Daten des verlorenen Passes
ein biometrisches Passbild ggf. weitere Identitätsdokumente, wie z.B. Personal-ausweis, Führerschein etc.
Beantragen Sie nach Ausstellung des Ersatzdokuments eine Ausreiseerlaubnis von der Immigrationsbehörde (GDRFA), um ausreisen zu können. Diese kann bei Immigration im Terminal 3 (Flughafen DXB) oder in der Stadt (z. B. GDRFA Head Office in Al Jafiliya) eingeholt werden.
Weitere Hinweise:
Ihre Ausreise kann sich aufgrund der zu erledigenden Formalitäten um einige Arbeitstage verzögern.
Der „Reiseausweis als Passersatz“ zur Rückkehr berechtigt zur Rückkehr nach Deutschland einschließlich notwendiger Zwischenlandungen (vorzugsweise sollte ein Direktflug nach Deutschland genutzt werden).
In einige Mitgliedstaaten der EU/ des Schengenraums können Sie nicht mit dem Reiseausweis als Passersatz einreisen, Sie benötigen dann mindestens einen vorläufigen Reisepass. Befinden Sie sich jedoch auf der Durchreise auf dem Weg in ein Drittland außerhalb der EU/ des Schengenraums, benötigen Sie i.d.R. einen Reisepass. Beachten Sie bitte, dass der vorläufige Reisepass nicht in allen Ländern anerkannt ist oder eine visumfreie Einreise erlaubt. Weitere Informationen darüber erhalten Sie von der Auslandsvertretung Ihres Ziellandes oder finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts.
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich seitens der VAE-Behörden vorgenommener Änderungen kann keine Gewähr übernommen werden.