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Legalisation von emiratischen Urkunden zur Verwendung in der Bundesrepublik Deutschland
Ausländische öffentliche Urkunden werden im deutschen Rechtsverkehr (von deutschen Behörden oder Gerichten) oftmals nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Emiratische Urkunden sind in der Regel in legalisierter Form vorzulegen. Bei der Legalisation wird nicht die inhaltliche Richtigkeit der Urkunde, sondern ausschließlich deren Echtheit (Unterschrift des Ausstellers) bestätigt.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich emiratische öffentliche Urkunden (Geburts-, und Heiratsurkunden, Schulzeugnisse, Diplome, etc.), beglaubigte Kopien und elektronisch erstellte Urkunden legalisiert werden können.
Emiratische Geburtsurkunden müssen zunächst vom Gesundheitsministerium, emiratische Heiratsurkunden bzw. Gerichtsurteile vom Justizministerium und abschließend vom Außenministerium vorbeglaubigt sein. Weitere Informationen zur Vorbeglaubigung (Adressen, Öffnungszeiten, Gebühren) finden Sie auf der Webseite des Ministry of Foreign Affairs.
Ausländische Urkunden aus Drittstaaten müssen in der Regel mit dem Legalisationsvermerk der deutschen Auslandsvertretung im Ausstellerstaat oder bei Urkunden aus Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens mit einer Apostille des ausstellenden Staates vorgelegt werden.
Alle Urkunden, die in den VAE ausgestellt und durch das Ministry of Foreign Affairs vorbeglaubigt wurden, werden durch das Generalkonsulat in Dubai legalisiert.
Terminvereinbarung
Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich online über das Terminvergabesystem auf unserer Webseite: Terminbuchung Generalkonsulat Dubai
Für die Legalisation einer ausländischen Personenstandsurkunde fallen gemäß der Auslandskostenverordnung Gebühren i.H.v. 31,20 EUR an.
Diese Gebühren können im Generalkonsulat Dubai ausschließlich bar in AED (zum jeweiligen Tageskurs) gezahlt werden.